Guten Tag, es macht doch Sinn, wenn alle Berufsgruppen, also auch Beamte und Selbständige, in eine gemeinsame Rentenkasse einzahlen würden. Warum setzt man dies nicht endlich um ?

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Christian Dürr
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Frage von Bernd M. •

Guten Tag, es macht doch Sinn, wenn alle Berufsgruppen, also auch Beamte und Selbständige, in eine gemeinsame Rentenkasse einzahlen würden. Warum setzt man dies nicht endlich um ?

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Guten Tag,

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage. 

Die Herausforderungen der Rentenversicherung können durch die Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten nicht gelöst werden. Ganz im Gegenteil: Tatsächlich würde dadurch sogar langfristig die Belastung der Beitragszahlerinnen und -zahler sowie des Bundes steigen. Eine Erweiterung des Versichertenkreises der Rentenversicherung würde nur eine temporäre Entlastung der Rentenversicherung bedeuten, da zusätzliche Beiträge in der Zukunft immer auch zu zusätzlichen Rentenansprüchen führen würden.

Angesichts der demografischen Herausforderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung wäre auch eine pauschale Rentenversicherungspflicht für alle Selbstständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung der falsche Weg. Daher haben wir uns im Koalitionsvertrag auch auf die Einführung einer Altersvorsorgepflicht für Selbstständige geeinigt.  Wir Freie Demokraten wollen dabei maximale Wahlfreiheit für Selbstständige bei der Altersvorsorge. Auch die Form der Vorsorge soll frei wählbar sein.

Es ist außerdem zwingend notwendig das Rentensystem zu modernisieren. Gerade eine nachhaltige Finanzierung muss dabei stärker in den Blick genommen werden, um die Rente auch für künftige Generationen zu sichern. Aber auch die heutigen Rentner brauchen eine spürbare Entlastung und verbesserte Rahmenbedingungen.

Deshalb bringen wir verschiedene Reformen auf dem Weg. Dazu zählt beispielsweise die Aktienrente, welche die umlagefinanzierte Rente nach skandinavischem Vorbild zukunftssicherer machen wird. Außerdem wollen wir das Renteneintrittsalter flexibilisieren und haben bereits seit dem 1. Januar die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten aufgehoben.

Eine detaillierte Ausführung der konkreten Änderungen die seit dem 1. Januar gelten finden Sie in diesem Infopapier: https://www.fdpbt.de/infopapier/infopapier-zur-rente.

Ich hoffe, dass ich Ihnen den Nutzen und die Wirkung der Reformen näher bringen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Christian Dürr

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