Kann ich von Ihnen eine öffentliche oder interne Rüge der fünf FDP-MdB erwarten, die durch ihr Tanzvideo zum §219a StGB v. 08.02.2022 die Würde des Themas und des Deutschen Parlaments ignorierten?

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Frage von Michail B. •

Kann ich von Ihnen eine öffentliche oder interne Rüge der fünf FDP-MdB erwarten, die durch ihr Tanzvideo zum §219a StGB v. 08.02.2022 die Würde des Themas und des Deutschen Parlaments ignorierten?

Zweck des Videos der FDP-MdB Abel, Gassner-Herz, Lütke, Merten und Schröder war, Aufmerksamkeit in sozialen Medien zu erlangen, nichts anderes. Weder der Ort Parlament noch das Thema Abtreibung eignen sich für derart kindischen Eigennutz.

Ich hoffe zudem auch, diese fünf Abgeordneten nehmen wahr, wie sexistisch die Hintergrundmusik (Sandra Gillette, 'Short Dick Man') erscheint. Falls nicht, sollten diese sich vielleicht alternativ einen Berliner Gangsta-Rap vorstellen, der von faltigen Hängetitten handelt.

Mein Wunsch wäre, wenn diesen MdB eindeutig klargemacht würde, dass derartige Selbstdarstellungen weder zur FDP noch zum Deutschen Parlament passen. Eine FDP in der aktuellen Regierungsverantwortung wird über die nächsten vier Jahre soundso Gegenstand härtester Kritik werden, da braucht es nicht noch irgendwelche selbstdarstellungssüchtige Abgeordnete.

Darf ich also erwarten, dass diesen fünf die Seriösität des Ortes und des Themas eindringlich klargemacht wird?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.

In der Sache sind wir uns einig, dass die Information über Schwangerschaftsabbrüche durch Ärztinnen und Ärzte künftig nicht mehr strafbar sein darf und sein wird. Es handelt sich dabei um einen enormen Zugewinn für die weibliche Selbstbestimmung, der aus Sicht der Freien Demokraten längst überfällig war.

Das dazu gepostete Video hat allerdings, das haben die Abgeordneten im Nachhinein selbst eingeräumt, bei diesem sensiblen Anlass Raum für Missverständnisse geboten. Entsprechend wurde das Video wieder entfernt, was ich für richtig halte. Deutlich wichtiger ist es nun, dass wir uns alle in der Sache einig sind und die Abschaffung des § 219a StGB als großer Fortschritt wahrgenommen wird.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und sende viele Grüße nach Hannover

Ihr
Christian Dürr
 

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