Wird die Ausgrenzung von Menschen, die nicht gegen Corona geimpft sind, nach Ablauf des Infetionsschutzgesetzes am 20.03.22 auch am Arbeitsplatz beendet sein?

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Christian Dürr
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Frage von Nataly D. •

Wird die Ausgrenzung von Menschen, die nicht gegen Corona geimpft sind, nach Ablauf des Infetionsschutzgesetzes am 20.03.22 auch am Arbeitsplatz beendet sein?

Sehr geehrter Herr Dürr,

Teile der FDP haben maßgeblich bewirkt, dass die infektionsrechtlichen Schutzmaßnahmen bis zum 19.03.22 begrenzt sind und stehen für das sukzessive Ende der Corona-Maßnahmen bis zu diesem Zeitpunkt ein. Wie sehen Sie die Lage an Arbeitsplätzen, die nicht von der Einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen sind, wo aber dennoch Menschen aufgrund ihrer fehlenden Covid 19-Impfung entweder vom Arbeitsplatz entfernt wurden (RBB) oder erst gar keine Anstellung bekommen, wie es sich z.B. bei versch. TV - Sendern, Streaminganbietern oder deutschen Filmproduktionsfirmen einegbürgert hat, die das 2G oder 2G+ Modell für alle Angestellten fordern b.z.w. indirekt umsetzen? Soll Ihrer Meinung nach diese "Diskriminierung" gesetzlich weiterhin Bestand haben, wird sie beendet oder können Sie sich im Nachhinein sogar eine Art finanzielle Entschädigung für die ausgeschlossenen Arbeitnehmerinnen vorstellen, da per Gesetz 3G am Arbeitsplatz vorgesehen ist.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau D.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.

Zwei Jahre nach Beginn des ersten Lockdowns ist es richtig, dass wir nun zur Normalität zurückzukehren. Seit der Omikron-Variante ist klar, dass nicht mehr die Inzidenz der Gradmesser ist, sondern die Belastung der Kliniken. Zwar ist die Zahl der Neuinfektionen nach wie vor hoch, aber es droht glücklicherweise zurzeit keine bundesweite Überlastung des Gesundheitssystems. Damit entfällt die Grundlage für staatliche Freiheitsbeschränkungen. Es war daher Pflicht und Aufgabe der Politik, die strengen Maßnahmen aufzuheben. Um lokalen Ausbruchsgeschehen zu begegnen, haben die Länder dank der "Hotspotregelung" die erforderlichen Kompetenzen. Denn wenn in einzelnen Landkreisen das Gesundheitssystem besonders strapaziert ist, können sie eingreifen. Auch der Bundestag ist natürlich nach wie vor schnell handlungsfähig, sollte sich die Lage wider Erwarten verschlechtern.

Mit den aktuellen Maßnahmen fällt auch die 3G-Regel am Arbeitsplatz flächendeckend weg; nur dort nicht, wo die Länder das Vorliegen von "Hotspots" bestätigt haben. Die 3G-Regel wurde für den Schutz der Arbeitnehmer verabschiedet. Eine darauf gestützte finanzielle Entschädigung von Arbeitnehmern kann ich mir dementsprechend grundsätzlich nicht vorstellen. Insgesamt bin ich mir aber sicher, dass die Aufhebung der Maßnahmen auch der von Ihnen angesprochenen Spaltung in der Gesellschaft bedeutend entgegenwirken wird. 

Herzliche Grüße

Ihr

Christian Dürr

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