Frage an Christian Schmidt von Jürgen B. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Minister Christian Schmidt,
Verbraucherschutz scheint unter Ihrer Ägide wenig Schutz zu erfahren:
Ein - immerhin sehr akutes und weit verbreitetes Thema - ist Glyphosat.
"Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) der WHO kam nach Auswertung einiger internationaler Studien im März 2015 zu dem Schluss, dass Glyphosat beim Menschen "wahrscheinlich krebserregend" sei." ( http://www.heise.de/tp/artikel/47/47014/2.html )
Es werden schwere Vorwürfe gegen das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) erhoben, weil die "Studien" dieser Behörde keinen wissenschaftlichen Standards entsprechen.
So ist es also ungewiss, ob Glyphosat Krebs erregt oder nicht.
Sie wollen das Risiko eingehen? Dass ungesicherte Erkenntnisse Menschen unter Umständen dem Krebstod ausliefern, weil Sie dieses Produkt nicht verbieten?
Im Zweifel - so würde jeder Mensch vernünftig denken - für den Verbraucher.
Sie scheinen davon weit entfernt zu sein. Sind Sie "verbandelt" mit den Unternehmen, die dieses Produkt herstellen? Sogenannte "griechische" Verhältnisse - die in Deutchland natürlich nie vorkommen ... - würden mich bei solchen Entscheidungen nicht wundern.
Freundliche Grüße
und ich wünsche Ihnen den Mut, zu antworten!
J.Georg Brandt
Sehr geehrter Herr Brandt,
vielen Dank für Ihr Interesse an einem wichtigen Thema meines Hauses. Bei allem Verständnis für die Diskussion über die Nutzung des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat gibt mir Ihre Anfrage die Gelegenheit für einige Klarstellungen:
Grundsätzlich unterliegen Anwendung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln hohen Anforderungen. Das gilt auch für die erneute Genehmigung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Glyphosat durch die Europäische Kommission. Die Bundesregierung wird die Zulassung des Wirkstoffes im EU-Abstimmungsprozess nur dann unterstützen, wenn auf Basis validierter, wissenschaftlicher Erkenntnisse sichergestellt werden kann, dass keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier, das Grundwasser und keine unvertretbaren Auswirkungen auf den Naturhaushalt ausgehen. Der Wirkstoff muss sämtlichen Vorgaben des geltenden EU-Rechts entsprechen.
Die Entscheidung über die turnusmäßige Verlängerung der Genehmigung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Glyphosat, die alle 15 Jahre erfolgt, wird aufgrund einer von der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA vorgelegten wissenschaftlichen Einschätzung getroffen. Die vor kurzem erfolgte Verlängerung der Genehmigung um ein halbes Jahr war eine verfahrensrechtlich notwendige Maßnahme, um die wissenschaftliche Überprüfung in aller Sorgfalt durchführen zu können. Die Wirkstoffgenehmigung endet am 30.06.2016.
Im aktuellen Verfahren zur erneuten Genehmigung des Wirkstoffs Glyphosat wurde Deutschland von der Europäischen Kommission beauftragt, den Wirkstoff wissenschaftlich zu bewerten (berichterstattender Mitgliedstaat). Diese Bewertung führte das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) durch – und zwar unabhängig von politischen Weisungen. Das heißt, dass auf die Ergebnisse und ihre wissenschaftliche Begründung politisch kein Einfluss genommen wurde.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung wurde durch Gesetz als unabhängige wissenschaftliche Behörde im Zusammenhang mit der BSE-Krise auf Vorschlag der damaligen Bundesernährungsministerin Künast eingerichtet. Es gibt keinen Grund, an der wissenschaftlichen Qualität der Arbeit des BfR zu zweifeln. Das Institut wurde vor wenigen Monaten vom deutschen Wissenschaftsrat evaluiert. In seinem Gutachten kommt der Rat zu dem Ergebnis, dass das BfR eine national und international führende Einrichtung in der Risikobewertung ist und qualitativ hochwertige und wissenschaftlich fundierte Arbeit liefert.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmidt MdB