Frage an Christiane Schneider bezüglich Recht

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Christiane Schneider
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Frage von Hildegard H. •

Frage an Christiane Schneider von Hildegard H. bezüglich Recht

Liebe Christiane,

ich bin schockiert über die massenhaften verdachtslosen Kontenabfragen! Finanzämter, Sozialbehörden sowie team.arbeit.hamburg fragen in Hamburg ohne konkreten Verdacht massenhaft Konten von BürgerInnen ab. Dies schreibst du in der Pressemitteilung vom 30.01.2011. Wie aus der Senatsantwort an Die Partei Die Linke hervorgeht, handele es sich ausschließlich um Abfragen bei Arbeitslosengeld II- BezieherInnen.

Nach über 20-jähriger Tätigkeit als Krankenschwester habe ich dieses Verhalten nicht verdient. Ich bin fast 60 Jahre alt und kann aus gesundheitlichen Gründen diesen Beruf nicht mehr ausüben! Nach einem Jahr ohne Arbeit war ich bereits Hartz IV- Bezieherin! Mich nun grundlos unter Generalverdacht zu stellen ist eine Unverschämtheit, bitte antworte mir wie ich mich wirkungsvoll wehren kann.

Altonaer Grüße
Hildegard Heinemann

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DIE LINKE

Liebe Hildegard,

Laut der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes dürfen Konto-Abfragen nicht zum "alltäglichen Standardinstrument" verwendet werden, sondern müssen ein sogenanntes äußerstes Mittel sein. Die Daten dürfen also nur dann angezapft werden, wenn wirklich kein anderes geeignetes Mittel mehr zur Verfügung steht. Prüfungen durch Richter, ob eine Verhältnismäßigkeit besteht, fehlen bislang völlig. Das Jobcenter müsste vor einer Kontenabfrage also eigentlich immer erst einmal versuchen, die entsprechenden Auskünfte durch den Hartz-IV-Beziehenden selbst zu erhalten.

Gefordert ist der Bundesgesetzgeber, der die Kontenabfragen durch die Jobcenter entsprechend dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auf die Fälle des Vorliegens echter Anhaltspunkte für einen Sozialbetrug beschränken müsste.

Es bleibt bis dahin daher nur der Weg einer Klage vor dem Sozialgericht, gerichtet gegen die Kontenabfrage. Letztlich wird am Ende das Bundesverfassungsgericht aufgrund der rechtswidrig ausgeuferten Abfragepraxis nach Ansicht vieler Rechtsexperten wohl eine entsprechende einschränkende gesetzliche Regelung fordern.

In der nächsten Wahlperiode der Hamburgischen Bürgerschaft wird die Fraktion DIE LINKE eine entsprechende Bundesratsinitiative für eine verfassungsmäßige gesetzliche Einschränkung der ausgeuferten Kontenabfragen durch die Jobcenter auf den Weg bringen. Außerdem werde ich parallel gegenüber der Linksfraktion im Bundestag anregen, eine entsprechende Gesetzesinitiative zu ergreifen.

Freundliche Grüße

Christiane Schneider