Frage an Christine Haderthauer bezüglich Staat und Verwaltung

Portrait von Christine Haderthauer
Christine Haderthauer
CSU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Christine Haderthauer zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Martin E. •

Frage an Christine Haderthauer von Martin E. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrte Frau Haderthauer
Ich möchte auf diesem Wege anfragen ob und gegebenenfalls in welchem Umfang wir Beamte in 2008 mit einer Besodlungsanpassung rechnen können.

Sollte die Staatsregierung aufgrund der zum 01.10.2007 erfolgten Erhöhung um 3% auf eine Übernahme der Eingung für die Tarifangestellten verzichten wollen würde dies ein erneutes Sonderopfer der Beamten darstellen und sämtliche Lobeshymnen auf die bayerischen Beamten als leere Luft enttarnen.
Die Besoldungserhöhung zum 01.10.2007 kann nur dann wie von der Staatsregierung bei der Bekanntgabe betont wurde als Anerkennung für die von den Beamten seit 1994 erbrachten Sonderopfer und insbesondere als kleiner Ausgleich für die nun dauerhaft (wiederum entegegen den bei der Einführung gemachten Zusagen) eingeführte 42 -Stunden Woche angesehen werden wenn die Besoldung ab 01.01.2008 entsprechend der Einigung für die Angestellten zusätzlich erhöht wird.
Eine Besoldungserhöhung welche drei Monate früher bezahlt wird, ab 01.01.2008 aber erheblich unter der Erhöhung für die Angestellten liegt kann wohl nicht als besonderes Zeichen für die in den letzten Jahren von den Beamten erbrachten Beiträge zur Haushaltskonsolidierung anerkannt werden.

Die von der Staatsregierung bei der Bekanntgabe der Erhöhung zum 01.10.2007 so besonders hervorgehobene Vorreiterrolle Bayerns bei der Erhöhung der Beamtenbesoldung ist nun nicht mehr gegeben, da der Bund das Ergebnis für die Tarifangestellten ab 01.01.2008 auf seine Beamten überträgt.

Sehen Sie eine Gerechtigkeitslücke wenn das Ergebnis für die Angestellten ab 01.01.2008 nicht auf die Beamten übertragen wird? Wenn nicht, warum nicht.

Werden Sie sich, wird sich die CSU für eine Erhöhung der Beamtenbesoldung entsprechend dem Tarifabschluss für die Angestellten einsetzen?

Wird bei solchen Entscheidungen gesehen dass es sich bei vielen Betroffenen um Familien handelt, die auf jeden Cent angewiesen sind.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Eberl

Portrait von Christine Haderthauer
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Eberl,

zweifellos wurden den bayerischen Beamtinnen und Beamten in den letzten Jahren zusammen mit vielen anderen Gruppen unserer Gesellschaft spürbare Opfer abverlangt. Diese Einschnitte haben auch Wirkung gezeigt: der Bayerische Staatshaushalt weist die mit Abstand geringste Pro-Kopf-Verschuldung auf. Bayern steht mit einer Zinslastquote von 2,6 % an der Spitze aller Länder. Diese soliden Finanzdaten kommen auch den Beschäftigten des Freistaats zu Gute.
Gerade mit Blick auf die Föderalismusreform ist es für die bayerischen Beamtinnen und Beamten nicht ausschlaggebend, welche Abschlüsse im Tarifbereich des Bundes erzielt werden. Eine Verpflichtung, Tarifergebnisse des öffentlichen Dienstes spiegelbildlich auf die Beamtenbesoldung zu übertragen, besteht nicht. Für die Zukunft ist allenfalls - wie bereits 2007/2008 - das Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des Frei-staates Bayern im Jahr 2009 mit entscheidend. Das Land Bayern musste für das Jahr 2008 - im Gegensatz zum Bund - keinen neuen Tarifvertrag verhandeln, weil der Tarifvertrag für die Länder bis 31. Dezember 2008 läuft und dieser Tarifvertrag - besser als der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Bundes - bereits eine Erhöhung der Tabellenentgelte ab 1. Januar 2008 um 2,9 % vorsah.
Der bayerische Gesetzgeber hat nach Einmalzahlungen 2006 und 2007 bereits zum 1. Oktober 2007 die Bezüge seiner Beamtinnen und Beamten um 3% und den Familienzuschlag um zusätzliche 50 - für das dritte und jedes weitere Kind erhöht. Orientiert hat sich Bayern hierbei an dem Tarifvertrag für die Länder mit Laufzeit bis 31. Dezember 2008, der ab 1. Januar 2008 eine Erhöhung der Beträge der Entgelttabellen (im Tarifgebiet West) um 2,9 % vorsah. Mit der Erhöhung ab dem 1. Oktober 2007 hat Bayern das Tarifergebnis auf Länderebene für 2008 auf seine Beamtinnen und Beamten drei Monate früher und zu verbesserten Konditionen übertragen.
Im Vergleich zu anderen Ländern zahlt Bayern seinen Beamtinnen und Beamten auch nach wie vor mit das höchste "Weihnachtsgeld". Diese Jahressonderzahlung beträgt in Bayern 70 % bzw. 65 % eines Monatsgehalts für aktive Beamte. Der Bund zahlt seinen Beschäftigten demgegenüber nur 30 %. Die bayerischen Beamtinnen und Beamten stehen damit nicht nur im Vergleich den Beamtinnen und Beamten anderer Länder gut da, sondern liegen im Jahr 2008 in den Gesamtjahresbezügen vor den Bundesbeamten.
Vor kurzem schließlich hat das bayerische Kabinett Eckpunkte zum neuen bayerischen Dienstrecht beschlossen. Darin ist festgehalten, dass auch in Zukunft die Bezüge entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse regelmäßig angepasst werden. Der nächste Anlass hierzu wird sich nächstes Jahr bieten: 2009 steht eine neue Lohnrunde im Arbeitnehmerbereich an. Die Umsetzung des gesamten neuen Dienstrechts, mit der die bayerische Staatsregierung bereits im nächsten Doppelhaushalt 2009/2010 mit der Schaffung von mehr als 10.000 zusätzlichen Beförderungsmöglichkeiten beginnen wird, verursacht im Endausbau zusätzliche Kosten von rund 240 Mio. €. Ich hoffe, damit wird deutlich, dass der bayerische Staat die Leistungen seiner Beamtinnen und Beamten durchaus zu schätzen und zu honorieren weiß.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Haderthauer, MdL