(...) Hiermit hat das Gericht klargestellt, dass Eltern von ehelichen und nichtehelichen Kindern gleich zu behandeln sind, soweit der Unterhalt wegen der Betreuung von Kindern gezahlt wird. Nach dieser Entscheidung ist die Reform des Unterhaltsrechts noch einmal neu zu beraten und an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts anzupassen. Die Verabschiedung im Deutschen Bundestag, die ursprünglich für Ende Mai geplant war, ist daher noch einmal verschoben worden. (...)
(...) meiner Einschätzung nach wird es für die Bewertung, ob eine unverheiratete Mutter nach 3 Jahren wieder arbeiten muss selbstverständlich genauso wie bei geschiedenen bzw. verheirateten Mütter auf die Situation auf dem Arbeitsmarkt und die Betreuungsmöglichkeiten ankommen. Die konkrete Entscheidung wird dann das Gericht anhand der Einzelheiten und Besonderheiten des einzelnen Falles zu bewerten haben. (...)
(...) Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 23. Mai 2007 festgestellt, dass die unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder nach geltender Rechtslage verfassungswidrig ist. Wird der Unterhalt ausschließlich wegen der Betreuung von Kindern gezahlt, sind danach alle Elternteile gleich zu behandeln. (...)
(...) Geburtstag ihres Sohnes haben Sie die Möglichkeit, Unterhaltszahlungen auf Antrag als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend zu machen (§ 33a des Einkommenssteuergesetzes). (...) Sie können Aufwendungen für den Unterhalt und das Studium ihres Sohnes dann bis zu 7680 Euro jährlich vom Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte abziehen. (...)
(...) auf keinen Fall ist noch bis zum 1.7.2007 mit der Reform des Unterhaltsrechts zu rechnen. Die Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag ist jetzt erst einmal verschoben. (...)
(...) in der letzten Woche gab es noch letzte Abstimmungsgespräche zur Unterhaltsrechtsreform. Diese haben meiner Einschätzung nach dazu geführt, dass das Gesetz nach Zeitplan zum 1. (...)