Sind die Begründungen des Bundesverfassungsgerichts zu den Eilanträgen gegen die verfassungsändernde Selbstermächtigung des alten Bundestages unvollständig?
In den Begründungen der Entscheidung über die Eilanträge gegen die Selbstermächtigung von Friedrich Merz und Bärbel Bas am 18.03.25 vermisse ich eine ausreichend gründliche Auseinandersetzung mit Teilen der Materie. "Handlungsfähigkeit" des Bundestages in allen Ehren, doch ein paar Tage Verzögerung bis zur Konstituierung des neuen Bundestages hätten die beschlossenen langfristigen Zieländerungen des Grundgesetzes auch ertragen. Des weiteren wurde der alte Bundestag ja offenbar nur zu dem einzigen Zweck einberufen, die eine Woche vorher offiziell verkündete amtlich-legale Mandatsverteilung, also Art 20 GG, zu umgehen. Wissen Sie wieso dieser meines Erachtens kritische Aspekt (die Finalität der Handlung) in den Urteilsbegründungen nicht erörtert wird? Wann ist mit einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu rechnen? https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/03/es20250320_2bve001025.html etc
