Frage an Christoph Ploß bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Christoph Ploß
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Frage von Anja W. •

Frage an Christoph Ploß von Anja W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Ploß,

wir wenden uns im Namen der Anwohnerinititave "Weg beim Jäger 125-155" mit folgendem Anliegen an Sie mit der Bitte um Stellungnahme vor der Bürgerschaftswahl:
Bis ca. 2012 unterlagen unsere Häuser §34 (Bestandsschutz), der es ermöglichte, bauliche Veränderungen wie An - bzw. Umbauten durchzuführen.
Nachdem einige Nachbarn in den letzten Jahren verschiedene Bauanträge (Carport, Gaube etc.) stellten, wurden diese abgelehnt mit der Begründung, §34 sei in §35(Außenbereich) geändert worden.
D.h.,daß keinerlei bauliche Veränderungen stattfinden dürfen. Das Bezirksamt begründet die Änderung des Paragraphen nicht, sodaß wir gezwungen waren, juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen, was sehr zeit - und kostenintensiv ist.
Wir fühlen uns von der Behörde entmündigt, teilenteignet und die Grundstücke entwertet.
Wie können Sie uns als Abgeordnete in dieser Angelegenheit helfen ? Hängt diese Entscheidung mit einem evtl. Flughafenausbau zusammen ?

MfG Svenja Lewerentz & Anja Witzig-Armbruster

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CDU

Sehr geehrte Frau W.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe dazu mit unserem CDU-Fraktionsvorsitzenden in der Bezirksversammlung Dr. Andreas Schott Rücksprache gehalten, der selbst in Groß Borstel wohnt. Leider sind schon seit vielen Jahrzehnten so gut wie keine baulichen Änderungen möglich, weil die bestehenden Wohngebäude seit fast 70 Jahren nur Bestandsschutz haben. Nach dem seit 1951 geltenden Planrecht handelt es sich um Flughafensperrgebiet https://www.hamburg.de/planportal/ Weder § 34 noch § 35 BauGB könnte Grundlage für größere An- oder Umbauten sein. § 34 BauGB ermöglicht Baugenehmigungen für „im Zusammenhang bebaute Ortsteilen“. Die Verwaltung ist in der Tat seit einiger Zeit der Meinung, dass § 34 BauGB nicht anwendbar ist. Das ist allerdings keine politische Frage sondern eine Rechtsfrage, die gerichtlich geklärt werden müsste. Die Auswirkungen sind aber relativ gering, da auch vorher schon so gut wie nichts genehmigt wurde. Die Situation könnte man nur grundlegend ändern, wenn man neues Planrecht schafft. Das wiederum würde aber darauf hinauslaufen, dass dort wie im Borsteler Jäger Grünfläche ausgewiesen wird. Da ich kein Freund falscher Versprechungen bin, kann ich Ihnen leider aufgrund der Rahmenbedingungen kaum Hoffnung auf eine Änderung machen, obwohl ich Ihr Anliegen gut nachvollziehen kann.

Mit den besten Grüßen

Christoph Ploß

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