Frage an Christoph Ploß bezüglich Gesundheit

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Christoph Ploß
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Frage von Sebastian L. •

Frage an Christoph Ploß von Sebastian L. bezüglich Gesundheit

Guten Tag,

Die Corona-Krise wird, da sind sich alle Fachleute einig, den Bedarf an Psychotherapien noch einmal massiv erhöhen. Dabei reicht das Angebot schon heute selbst in Ballungsräumen wie Hamburg nicht annähernd aus, um den Bedarf zu decken. Selbst als Privatversicherte oder Selbstzahler ist es nicht möglich, kurzfristig eine Therapie zu bekommen.

Dieser Mangel belastet das Gesundheitssystem, die Wirtschaft und die Gesellschaft in zunehmenden Maße. Eine entscheidende Frage für unsere Zukunft ist daher aus meiner Sicht, wie wir zu einer sehr viel besseren Versorgung in der psychologischen Versorgung kommen.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir dazu Ihre Position bzw. die Ihrer Partei mitteilen könnten.

Viele Grüße,
Sebastian Lindhof

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CDU

Sehr geehrter Herr L.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie sprechen ein auch aus meiner Sicht ein wichtiges Thema an. Wir müssen in der Prävention, Behandlung und Rehabilitation von psychisch belasteten Menschen endlich besser und schneller werden. Dazu gehört auch ein zügiger Termin für eine Behandlung ohne monatelange Wartezeiten. Psychisch kranken Menschen mit Behandlungsbedarf muss erspart bleiben, dass sie von einem Arzt zum nächsten rennen und dadurch zusätzlich belastet werden.

Mit der sogenannten Psychotherapeuten-Reform (Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung) hat die Bundesregierung erste gesetzliche Regelungen geschaffen, die insbesondere die Ausbildung von Psychotherapeuten verbessert und attraktiver macht. Vor der Reform war die Ausbildung für viele Menschen eine kaum finanzierbare Hürde, weshalb trotz des ansteigenden Bedarfs an psychotherapeutischer Behandlung stets ein eklatanter Mangel an Psychotherapeuten herrschte. Um diesen Missstand aufzulösen, wurde 2019 die die Aus- und Weiterbildung von Psychotherapeuten reformiert.

Mit diesem Gesetz wird insbesondere die bislang prekäre, nach einem Studium der Psychologie oder Sozialpädagogik zu absolvierende Ausbildung zum Psychotherapeuten beendet, die die Betroffenen selbst finanzieren mussten, ohne für Leistungen ein adäquates Entgelt zu erhalten. Künftig können Universitäten ein Direktstudium zur Ausbildung in der Psychotherapie anbieten. Es gliedert sich in ein dreijähriges Bachelor- und ein zweijähriges Masterstudium und wird mit einer staatlichen psychotherapeutischen Prüfung abgeschlossen. Die Approbation (Erlaubnis zur Behandlung) wird bei bestandener Prüfung erteilt. Für den Zugang zum Versorgungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine anschließende Weiterbildung notwendig. Im ambulanten und stationären Bereich werden die Behandlungsleistungen, die  Psychotherapeuten in Weiterbildung (PiW) im Rahmen ihrer Weiterbildung erbringen, von den Krankenkassen vergütet. Ein fester Anteil der Vergütung, die die Krankenkassen für die PiWs erbrachten ambulanten Krankenbehandlungen an die Weiterbildungsstätten zahlen, ist an die PiWs weiterzugeben. Die gleiche Regelung gilt für angehende Psychotherapeuten, die ihre Ausbildung nach dem bisherigen System angefangen haben (PiAs). Mit Abschluss der Weiterbildung sind Psychotherapeuten berechtigt, sich ins Arztregister eintragen zu lassen und einen Antrag auf Zulassung zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung im System der gesetzlichen Krankenversicherung zu stellen.

Weitere Verbesserungen bei der Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen wurden ebenfalls erzielt.  So werden unter anderem die Versorgungsangebote für psychisch Kranke (Hausärzte, Psychotherapeuten, Suchtberatungsstellen und Familiendienste) stärker vernetzt. Außerdem ist der Übergang von der stationären in die ambulante Versorgung erleichtert worden. Das bedeutet, dass probatorische Sitzungen niedergelassener Psychotherapeuten bereits frühzeitig in den Räumen des Krankenhauses stattfinden können. Um Psychotherapeuten, die ihren vollen Versorgungsauftrag erfüllen, einen Anreiz zu geben, mehr Therapieplätze anzubieten, ist ein Vergütungszuschlag eingeführt worden.

Die Beispiele sollen Ihnen verdeutlichen, dass mit der Reform wichtige Schritte gemacht wurden, um die Versorgung von psychisch kranken Menschen insgesamt zu verbessern. Ob die Maßnahmen ausreichen, wird sich noch in der Praxis zeigen müssen, andernfalls müssen wir zügig nachbessern. Hierfür werde ich mich weiterhin einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Ploß

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