Werden Sie sich in der kommenden Legislaturperiode einsetzen für gesetzliche Regelungen zum Schutz von Bahnkunden, die deren Mobilität auch bei Streiks von Bahnmitarbeitern gewährleisten?

Portrait von Christoph Ploß
Christoph Ploß
CDU
100 %
58 / 58 Fragen beantwortet
Frage von Christoph Z. •

Werden Sie sich in der kommenden Legislaturperiode einsetzen für gesetzliche Regelungen zum Schutz von Bahnkunden, die deren Mobilität auch bei Streiks von Bahnmitarbeitern gewährleisten?

Insbesondere: Wie stehen Sie zu dem Vorschlag, gesetzliche Vorgaben einzuführen, nach denen ein Streik im Personenverkehr nur dann rechtmäßig ist, wenn auch während des Streiks ein geeigneter Mindestbetrieb sichergestellt ist, der die Mobilität von Bürgern ohne eigenes Auto gewährleistet?

Wegen der Entscheidung, auf einen eigenen Pkw zu verzichten, werde ich in den kommenden Tagen wieder einmal darauf hoffen müssen, noch einen knappen Mietwagen zu ergattern, oder diverse Termine absagen müssen, weil die Gewerkschaft der Lockführer meint, die Bahnreisenden als Geiseln für ihre Tarifverhandlungen missbrauchen zu dürfen. Mangels geeigneter Gesetzgebung in diesem Bereich besteht derzeit kein effektiver Schutz der Reisenden vor derartigem Missbrauch. Der Bundestag könnte das im Rahmen der verfassungsmäßigen Schranken ändern. Wollen Sie sich dafür einsetzen? Oder halten Sie die Interessen der GDL für wichtiger, als die Interessen der Bahnreisenden ohne eigenes Auto?

Portrait von Christoph Ploß
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Zarth,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Der Streik schadet jedem, der aktuell keine Alternative zum Home Office hat und auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen ist. Bei allem Respekt vor dem Streikrecht: Auch eine Gewerkschaft hat eine wirtschafts- und gesellschaftspolitische Verantwortung, wenn es darum geht, in einer Pandemie die Abstandsregeln einzuhalten und zur Kontaktvermeidung beizutragen. Diese Verantwortung darf nicht außer Acht gelassen werden. Bei den Bürgern hinterlässt der Bahnstreik einen verheerenden Eindruck, insbesondere da in einigen Bundesländern die Schuhe gerade wieder begonnen hat. Die Tarifparteien sind gut beraten, ihren Konflikt schnellmöglich zu beenden.

Das Streikrecht gehört zum Grundrecht auf Koalitionsbetätigung, deshalb darf eine Gewerkschaft davon Gebrauch machen. Aber die Daseinsvorsorge muss auch im Streik gewährleistet sein und vor allem dürfen die Vorgaben des Tarifeinheitsgesetzes (TVG) nicht durch einen Streik umgangen werden. Deshalb müssen Notdienste ermöglicht werden, damit die Pendler von A nach B kommen. Ein Streik ist immer das letzte Mittel, um seinen Forderungen Geltung zu verschaffen.

Als regelmäßiger Nutzer der Deutschen Bahn unterstützte die Idee, gesetzliche Vorgaben einzuführen, jedoch ist es rechtlich sehr schwierig, da es sich häufig nur um spezifische Einzelfälle handelt. An dieser Stelle klare rechtliche Vorgaben zu entwickeln - zum Umfang der Notdienstarbeiten oder zum richtigen Zeitpunkt des Streiks - ist immer unsicher.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Ploß

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Christoph Ploß
Christoph Ploß
CDU