Waffenrechtsverschärfung durch Nancy Faeser. Warum Ihr Sinneswandel zum Thema Waffenrecht?

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Christoph Schmid
SPD
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Frage von Wilfried G. •

Waffenrechtsverschärfung durch Nancy Faeser. Warum Ihr Sinneswandel zum Thema Waffenrecht?

Ihre Antwort zum Waffenrecht vom 20.Sept. 2017
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/christoph-schmid-0/fragen-antworten/287178
…… Ich weiß, dass Deutschland ein konsequentes Waffenrecht besitzt und denke daher, dass es weder in die eine noch in die andere Richtung Korrekturen geben muss. Eine Liberalisierung der Gesetzgebung halte ich genauso wenig für sinnvoll wie eine Verschärfung. In den vergangenen Perioden wurden Anpassungen vorgenommen und nun sollte nicht aus "taktischen" Gründen eine weitere Diskussion geführt werden…….
Das Waffenrecht wurde 2020 nochmal verschärft. Auch gibt es keine Deliktrelevanz bei halbautomatischen Waffen. Weitere Verschärfungen bringen laut Expertenmeinung keinen Sicherheitsgewinn.
"Waffenrecht mit Augenmaß" https://www.youtube.com/watch?v=d3fGTz91SQE
Teilnehmer:
André Busche, Waffensachverständiger und Herausgeber von aktueller Literatur zum Waffenrecht
Olaf März, Bund Deutscher Kriminalbeamter
Eberhard Becker, Polizeidirektor a.D.,

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Aktuelle Ereignisse, wie zum Beispiel die Razzia im Reichsbürger:innen-Milieu und auch die Krawalle in der Silvesternacht haben Anlass dazu gegeben, die bestehenden Kontrollmechanismen im Waffenrecht zu evaluieren und eine offene Debatte über weitere Waffenrechtsverschärfungen zu eröffnen.

Ein Verbot von kriegsähnlichen halbautomatischen Waffen für den Privatbesitz hätte zum Beispiel einen Sicherheitsgewinn zur Folge, da dieser Waffentyp eine möglichst hohe Anzahl von Schüssen innerhalb kürzester Zeit ermöglicht. In Deutschland konnten Amoktaten und Terroranschläge mit kriegsähnlichen halbautomatischen Waffen zwar noch nicht beobachtet werden, im Ausland wurden jedoch bereits solche Waffen für terroristische Anschläge mit einer besonders hohen Anzahl an Todesopfern und Schwerverletzten verwendet. Bei den terroristischen Anschlägen in Utoya, Norwegen und Christchurch, Neuseeland wurde von den Tätern in einem über das Internet und die sozialen Medien weit verbreiteten Manifest explizit zur Nachahmung aufgerufen.

Des Weiteren zeigten die schrecklichen Beispiele des Attentäters von Hanau und der Amoktat in Hamburg, dass auch legale Waffenbesitzer:innen zu Täter:innen werden können – auch wenn die überwältigende Mehrheit legaler Waffenbesitzer:innen stets rechtstreu ist. Vor diesem Hintergrund sind nach meiner Auffassung zurzeit Änderungen des Waffenrechts notwendig, um derartige Taten in Zukunft zu verhindern und die Gesellschaft bestmöglich zu schützen.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Schmid

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