Frage an Claudia Bögel-Hoyer bezüglich Umwelt

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Claudia Bögel-Hoyer
FDP
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Frage von Rosemarie Dr. T. •

Frage an Claudia Bögel-Hoyer von Rosemarie Dr. T. bezüglich Umwelt

Sehr geerhte Frau Bögel,

mit Verwunderung und Entsetzen haben wir erfahren, dass "wir" (Deutschland) zwar hier aus der Nutzung der friedlichen Kernenergie aussteigen, aber den Bau eines AKWs (Angra 3) in Brasilien durch eine Bürgschaft unterstützen.
Wir finden das ziemlich doppelbödig, unlogisch und gefährlich. Unabhängig davon, ob wir dadurch im Ernstfall selbst gefährdet wären, sind wir keine Anhänger des St.Florian-Prinzips: Wir wollen nicht nur hier vor den Folgen atomarer Verseuchung sicher sein, sondern wünschen dies auch den Brasilianern.
Ist Ihnen dieser Vorgang bekannt und welche Auffassung vertreten Sie diesbezüglich im Deutschen Bundestag?
Über eine Antwort, gerne auch öffentlich, würden wir uns freuen

Priv.-Doz. Dr. Rosemarie Tüpker und Manfred Kühn

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Dr. Rosemarie Tüpker, sehr geehrter Herr Kühn,

vielen Dank für Ihr Schreiben zum Bau des Kernkraftwerkes Angra 3 in Brasilien.

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass Brasilien als ein souveräner Staat seinen Energiemix im Rahmen internationalen Rechts und multilateraler Verpflichtungen selbst bestimmt.

Die Bürgschaft Deutschlands für den Bau des Kernkraftwerkes Angra 3 dient vorrangig dem Zweck, die Wirtschaft und Beschäftigung in unserem Land zu fördern. Somit konnten wir 5.200 Arbeitsplätze in dem Erlanger Hochtechnologie-Unternehmen AREVA NP GmbH sichern.

Dass sich die Entscheidung über die Vergabe von Garantien für Exportkredite, Investitionen und ungebundene Finanzkredite hauptsächlich an dem Erhalt und der Stärkung des Standortes Deutschlands orientieren sollen, haben wir zu Beginn der Legislaturperiode in der Koalition beschlossen.

Exportkreditgarantien sind ein Instrument der Wirtschaftsförderung im internationalen Wettbewerb. Sie sichern deutsche Exporteure und Export finanzierende Banken insbesondere gegen Zahlungsrisiken ab. Die internationalen Wettbewerber der deutschen Exporteure verfügen in ihren Ländern über vergleichbare Absicherungsmöglichkeiten.

Es ist daher entscheidend, in diesem Bereich in enger internationaler Abstimmung vorzugehen. Für die Berücksichtigung ökologischer, sozialer und entwicklungspolitischer Belange wurden im OECD-Rahmen einheitliche Umweltleitlinien entwickelt. Weitergehende nationale Regelungen würden deutsche Exporte im internationalen Wettbewerb erheblich beeinträchtigen, ohne Verbesserungen in den Bestellerländern erreichen zu können, da die Besteller in der Regel ohne Weiteres auf Angebote aus anderen Ländern zurückgreifen können.

Mit freundlichen Grüßen

Claudia Bögel MdB