Frage an Claudia Jung (bürgerlicher Name Ute Singer) bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

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Claudia Jung (bürgerlicher Name Ute Singer)
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Frage von Andreas S. •

Frage an Claudia Jung (bürgerlicher Name Ute Singer) von Andreas S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrte Frau Singer,
in unserem Dorf wurde letztes Jahr entgegen aller Logik (Wasser fließt nun mal in den seltensten Fällen bergauf) ein sogenanntes Wasserauffangbecken gebaut, welches die direkten Anwohner mit Flutkanal und Straßenerneuerung zwischen 17000 und 24000 Euro pro Haus gekostet hat.
Da sich das Auffangbecken und der Flutkanal jedoch auch während und nach den schwersten Unwettern der letzten Monate wenn überhaupt nur geringfügig "füllten", wären meine Fragen nun an Sie:

- Wer trägt die Verantwortung für solche Fehlplanungen (noch dazu, da sich das Problem mit den Sturzbächen bei Unwettern noch immer als erheblich darstellt) und wer kann dafür in Regress genommen werden?
- Wie kann man sich künftig als Bürger vor solch sinnlosen Ausgaben schützen (z.B. mussten ich und einer meiner Nachbarn einen Kredit für das Geld aufnehmen), die Steuergelder verplempern und im Endeffekt keinen praktischen Nutzen haben?

Mit freundlichen Grüßen
Andreas G. Steidl

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Antwort von
FREIE WÄHLER

Lieber Herr Steidl

Ich fürchte Ihre Anfrage passt nicht so ganz zum Thema Landtagswahl? :-)

Aber egal, ich bin ja auch erst seit Mai im Gemeinderat und Kreisrat aktiv und lerne selbst gerade, wie das alles so funktioniert bzw. in der Verwaltung. Ich bin aber auch keine Juristin und darf hier auch keine Rechtsberatung machen. Soweit ich mich erinnere, kann man im Vorfeld innerhalb eines Planfeststellungsverfahren seine Einwendungen machen oder nach Abschluss der Baumaßnahme gegen den Erschließungsbescheid Einspruch erheben bzw. auch bei Fehlplanungen - sofern man sie überhaupt nachweisen kann - auf Schadensersatz klagen.

Soweit ich Ihre Baumaßnahme beurteilen kann, handelt es sich bei dem Wasserauffangbecken nur um einen ersten Mosaikstein innerhalb eines größeren Gesamtkonzepts zur Hochwasserfreilegung? Denn Nutzen oder "Schaden" wird man vermutlich erst dann abschätzen können, wenn das gesamte Konzept mal umgesetzt ist!

Tut mir leid, vermutlich sind Sie jetzt auch nicht viel schlauer geworden? :-)

Liebe Grüße aus Gerolsbach nach Rohrbach
Claudia Jung