(...) Wir verstehen natürlich, dass es für die betroffenen Waffenbesitzer höchst ärgerlich sein kann, wenn ein Verbot von den im Antrag erwähnten Waffengattungen zu einem wirtschaftlichen Nachteil führt, der nicht immer durch den Verkauf der Waffen in der Übergangsphase zum Beispiel über die Fachgeschäfte wett zu machen ist. Aber die Regelung nach §58 WaffG ist nicht neu und verfassungskonform. (...)
(...) in der Tat geht es bei der von uns beabsichtigten Verschärfung des gegenwärtigen Waffenrechts vor allem um Waffengattungen, die Verwendung im Schießsport finden. (...) Das Ziel ist eine effektive Reduzierung der Gefahr von Amokläufen, wie wir sie aus einigen Städten in Deutschland mit sehr vielen Opfern kennen. (...)
(...) Bei der von uns beabsichtigten Verschärfung des gegenwärtigen Waffenrechts geht es um effektive Reduzierung der Gefahr von Amokläufen, wie wir sie aus einigen Städten in Deutschland mit sehr vielen Opfern kennen. Wir halten an der Idee fest, dass automatische und großkalibrige Waffen im Schießsport nichts zu suchen haben. (...)
(...) die Behauptungen sind frei erfunden und gänzlich haltlos. Für uns gibt es keinen Grund, diese Unterstellungen sowie Ihre Schlussfolgerungen ernst zu nehmen. (...)
(...) Hinzu kommt, dass eine Verschärfung des geltenden Waffenrechts, zum Beispiel das Verbot von automatischen und großkalibrigen Waffen in privaten Haushalten, nicht das Ende der Waffenproduktion insgesamt bedeutet, sondern eine Umorientierung der Produktion in Richtung weniger gefährlicherer Waffen. Auch im Falle eines totalen Verbots von Waffen in privater Hand wäre es die Aufgabe der Wirtschaft und von Unternehmen, sich neu zu orientieren. In verschiedenen Branchen der Wirtschaft konnte das gelingen, weshalb es uns nicht verständlich ist, dass dies nicht in diesem Bereich möglich sein sollte. (...)
(...) die Seite „prolegal“ bezeichnet sich selbst als „Interessengemeinschaft für Waffenbesitz e.V.“Schon alleine diese Information sollte Ihre Antwort beantworten. Eine Interessengemeinschaft, ein Zusammenschluss von Personen, Unternehmen etc., setzt sich mit Hilfe von verschiedenen Aktivitäten aktiv für ein bestimmtes singuläres Interesse, in diesem Fall Waffenbesitz, ein und versucht auch zu seiner Förderung, Entscheidungsträger und die öffentliche Meinung in ihrem Sinne zu beeinflussen. Laut Homepage von „prolegal“ wird diese Interessengemeinschaft in ihren Aktivitäten von verschiedenen Unternehmen aus der Branche unterstützt. (...)