Würden Sie sich dafür einsetzen, dass zukünftig bei der finanziellen Ausstattung der ländlich geprägten Kommunen - Stichwort: Schlüsselzuweisung - zusätzlich ein sog. Flächenfaktor eingeführt wird?

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Corrado Gursch
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Frage von Guido Q. •

Würden Sie sich dafür einsetzen, dass zukünftig bei der finanziellen Ausstattung der ländlich geprägten Kommunen - Stichwort: Schlüsselzuweisung - zusätzlich ein sog. Flächenfaktor eingeführt wird?

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Grundsätzlich möchte ich mich stark dafür einsetzen, dass die ländlich geprägten Kommunen finanziell besser ausgestattet sind, damit die kommunale Selbstverwaltung besser ausgeübt werden kann und nicht auf das pflichtige Mindestmaß – wie es oft der Fall ist –  reduziert bleibt. 

Einen zusätzlichen Flächenfaktor für ländlich geprägte Gemeinden lehne ich als Lösungsansatz dennoch eher ab. Dem Grundgedanken kann ich folgen. Ländliche Gemeinden müssen für große und dünnbesiedelte Gebiete enorme finanzielle Anstrengungen unternehmen,  bspw. hinsichtlich Gemeindestraßen mit vielen Kilometern Länge, die in Stand zu halten und allgemein zu unterhalten sind. Doch darf in diesem Zusammenhang nicht vergessen werden, dass auch Gemeinden in Ballungsgebieten für ihre Gemeindestraßen aufkommen müssen, die durch die Dichtbesiedlung grundsätzlich mehr Technik – Ampelanlagen, verkehrsführende Infrastruktur – erfordern. Somit kompensieren sich – zumindest ganz grob gerechnet – die Kosten für technische Ausstattung und für den Unterhalt für lange Gemeindestraßen. Im Ergebnis sorgt die Gemeindefläche nicht zwingend für höhere Kosten, die ausgeglichen werden müssen. Daher wäre ein Flächenfaktor nicht in das Schlüsselzuweisungssystem zu integrieren. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten der Universität Leipzig, das zum kommunalen Finanzausgleich 2022 durch das Land Brandenburg in Auftrag gegeben wurde, dem ich mich für meine Antwort gerne anschließe. 

Weiterhin besitzt der brandenburgische Finanzausgleich bereits eine flächenbezogene Regelungsnatur. So werden bei der Errechnung der Schlüsselzuweisung für Landkreise demografische und flächenbezogene Faktoren herangezogen. Davon profitieren mittelbar auch die ländlich geprägten Gemeinden. 

Ziel des Finanzausgleichs ist es, den Finanzbedarf der Kommunen zu befriedigen, wenn dieser höher als die eigene Steuerkraft ist. Das kann sowohl ländlich geprägte Gemeinden als auch Gemeinden in Ballungsräumen betreffen. Konkurrenz und Spaltung zwischen ländlichen Raum und Ballungsraum ist hierbei nicht förderlich, viel eher Solidarität zueinander. Dies könnte über abundante Gemeinden – das sind Gemeinden, deren Steuerkraft höher als der Finanzbedarf ist – gelingen. Diese bezahlen bereits eine Finanzausgleichsumlage und erhalten keine Schlüsselzuweisungen. Die Umlage fließt jedoch nach dem Brandenburgischen Finanzausgleichgesetz (§ 17 a  Abs. 3 Bbg FAG) erst dem jeweiligen Landkreis zu, dem die abundante Gemeinde angehört. Erst der überbleibende Restbetrag fällt an den kommunalen Finanzausgleich. Hier wäre meines Erachtens eine intensivere Unterstützung für ländlich geprägte Gemeinden und/oder Landkreise möglich, indem der Landkreisanteil entweder reduziert wird oder gänzlich in den kommunalen Finanzausgleich fließt. 

Alles in allem bleibt festzuhalten, die finanzielle Ausstattung ländlich geprägter Kommunen muss signifikant steigen. Der Ansatz des Flächenfaktors ist aber eher zu verwerfen.   

 

Viele Grüße

Ihr
Corrado Gursch

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