Kann ein Bundesland selbst entscheiden, ob es eine außerbörsliche Privatisierungs-Maßnahme der EU-Kommission zur Beihilfeprüfung meldet, und wie kann man eine solche Prüfung doch noch erzwingen?

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Frage von Claus S. •

Kann ein Bundesland selbst entscheiden, ob es eine außerbörsliche Privatisierungs-Maßnahme der EU-Kommission zur Beihilfeprüfung meldet, und wie kann man eine solche Prüfung doch noch erzwingen?

Der Hamburger Senat hat mit der Schweizer Reederei MSC deren Einstieg bei der Hamburger Hafen und Logistik AG vereinbart. Dieser erfolgt durch den außerbörslichen Verkauf von durch die Stadt gehaltenen HHLA-Anteilen zu einem in Geheimgesprächen ausgehandelten Preis. Daran gibt es deutliche Kritik:

https://www.linksfraktion-hamburg.de/buergerschaft-im-blindflug-abgeordnete-fordern-akteneinsicht-rund-um-den-hhla-msc-deal/

https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/MSC-Einstieg-bei-der-HHLA-Expertenanhoerung-in-Hamburg,msc180.html

Auf eine Anfrage aus der Bürgerschaft hat der Senat nun erklärt, man habe selbst bereits eine ausführliche beihilferechtliche Prüfung vorgenommen und sehe daher keinen Grund, den Vorgang der EU-Kommission vorzulegen (Drucksache 22/14702, siehe Antwort zu den Frage 2 bis 5).

https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/86796/hat_der_senat_beim_geplanten_msc_einstieg_bei_der_hhla_das_europarecht_ausser_acht_gelassen.pdf

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