Sehr geehrter Herr Born, was tun Sie, als religionspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, um das Verfassungsgebot zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen zu verwirklichen?

Daniel Born MdL
Daniel Born
SPD
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Frage von Johann-Albrecht H. •

Sehr geehrter Herr Born, was tun Sie, als religionspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, um das Verfassungsgebot zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen zu verwirklichen?

Die Berliner Ampelkoalition hat im Koalitionsvertrag ein Ablösungsgrundsätzegesetz versprochen. Bisher liegt ein Entwurf nicht vor. Eine vorbereitende Arbeitsgruppe hat ihre Tätigkeit ohne abschließenden Bericht beendet. Irgendwelche Ergebnisse sind nicht bekannt geworden. Die Ministerpräsidenten haben erkennen lassen, dass sie bis auf weiteres die Ablösung der Staatsleistungen ablehnen; das Geld sei bei den Kirchen "gut aufgehoben". Wie ist die Haltung Ihrer Fraktion dazu?

Daniel Born MdL
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Als religionspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg habe ich eine sehr klare Haltung zu den Staatsleistungen: Sie haben keine Zukunft!

Mit der Weimarer Verfassung und unserem heutigen Grundgesetz besteht bereits seit über 100 Jahren die verfassungsrechtliche Notwendigkeit der Ablösung von Staatsleistungen und es ist aus meiner Sicht Zeit, diesen Anspruch nach so langer Zeit auch tatsächlich einzulösen.

Das sage ich nicht als Kirchenkritiker, sondern – ganz im Gegenteil – als überzeugtes Kirchenmitglied. Trotz sinkender Mitgliederzahlen halte ich die Kirchen für wichtige gesellschaftliche Akteure, die neben ihrem geistlich-religiösen Angebot etwa durch die Trägerschaft von Schulen und sozialen Einrichtungen einen immens wichtigen Beitrag zu unserem sozialen Miteinander leisten. Die Trennung zwischen Kirche und Staat ist wichtig, sie ist aber nicht gleichzusetzen mit völliger Gleichgültigkeit zwischen beiden Seiten.

Kooperation zwischen Kirche und Staat kann und sollte es auch in Zukunft geben, aber es ist notwendig, für Entflechtung zu sorgen, wo Verquickungen nicht mehr darstellbar sind. Kirchen müssen ihre finanzielle Zukunft selbstständig planen. 

Diesen Verfassungsanspruch umzusetzen, ist alles andere als leicht – zum einen wegen der bereits genannten kirchlichen Aktivitäten im sozialen Bereich, aber auch wegen der finanzpolitisch angespannten Situation öffentlicher Haushalte.

Die Staatsleistungen können und sollten nicht von heut auf morgen gestrichen werden, sie müssen in einem sinnvollen zeitlichen und finanziellen Rahmen abgelöst werden. Diese Rahmenbedingungen sinnvoll zu verhandeln, so dass der Weg hin zum Ende von Staatsleistungen deutlich dargelegt und beschritten wird, ist dringend geboten und ich werde mich im Rahmen meiner politischen Arbeit auch weiterhin dafür einsetzen.

Mit den besten Grüßen, 

Ihr Daniel Born MdL

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