Was unternehmen Sie als mein Bundestagsabgeordneter, damit Kinder zukünftig vor psychischem Missbrauch durch Eltern-Kind-Entfremdung besser geschützt sind?

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Daniel Föst
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Frage von Oliver M. •

Was unternehmen Sie als mein Bundestagsabgeordneter, damit Kinder zukünftig vor psychischem Missbrauch durch Eltern-Kind-Entfremdung besser geschützt sind?

Sehr geehrter Herr Föst,

ich selbst bin von einer Eltern-Kind-Entfremdung betroffener Vater, bei dem ich durch Diskriminierung gegen die veraltete Denk- und Vorgehensweise, dass nur eine Mutter für ein Kind wichtig sei, konfrontiert werde.

Dass diese psychische Gewalt Gift für Kinder ist, sollte jedem Klar sein. Mehr als 1300 Studien und Forschungsergebnissen waren in vielen Ländern Anlass, entschieden gegen Eltern-Kind-Entfremdung vorzugehen, und setzen so die UN-Kinderrechtskonvention (Art. 18 „Kinder haben das Recht, von beiden Eltern erzogen zu werden“) erfolgreich um. Auch der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Eltern-Kind-Entfremdung als psychischen Missbrauch an Kindern anerkannt.

Aus meiner Erfahrung kann ich jedoch sagen, dass deutsche Behörden den Missbrauch meiner Tochter jedoch dulden, ja sogar den Konflikt fördern.

Warum schweigen die Parteien zu diesem Missstand? Weshalb wird der Kampf gegen Diskriminierung, das Kinder betrifft, nicht vorangetrieben?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank, dass Sie auf dieses wichtige Thema aufmerksam machen. Wir Freie Demokraten fordern schon lange, dass auch nach der Trennung der Eltern sowohl Vater als auch Mutter sich um die Kinder kümmern. 

Aus verschiedenen Gründen plädiere ich für die Einführung des Wechselmodells nach der Trennung der Eltern als neues Leitbild im Familienrecht. Anstatt Kindern einen ständigen Wechsel mit Koffer für ein Wochenende und einen Nachmittag zuzumuten, wohnen sie je nach Alter für eine längere Zeit bei der Mutter oder dem Vater. So sind beide Eltern im Alltag präsent und das Kind hat bei beiden ein Zuhause. Natürlich muss es aber auch Regeln geben: Dem Kind muss zum Beispiel garantiert werden, dass es die gleiche Schule oder Kita besuchen kann und sein gewohntes soziales Umfeld behält.

Der Staat muss gleichzeitig dafür sorgen, dass es sich lohnt, wenn sich die Eltern im Sinne des Kindes einigen. Wir wollen deshalb gemeinsam mit den Ländern die Erziehungs-, sowie Trennungs- und Konfliktberatung verbessern und dabei insbesondere das Wechselmodell in den Mittelpunkt stellen. Mit einer Beratung oder Mediation bevor überhaupt ein Rechtsstreit angestrengt werden kann, mit niedrigschwelligen Hilfen, die in einer so schwierigen Situation einfach zugänglich sind, lassen sich viele Streitigkeiten schon im Vorfeld verhindern.

Vor allem ist aber eines wichtig: auch im Familienrecht muss die gelebte Realität der Gesellschaft ankommen. Die Rollenverteilung „einer betreut, einer bezahlt“ ist überholt. Wir brauchen ein modernes Familienrecht, dass ein echtes „getrennt gemeinsam erziehen“ ermöglicht. Das heißt auch, dass Familienrichter, Verfahrensbeistände und Gutachter anders aus- und weitergebildet werden müssen. Ziel muss es sein, dass die Kinder auch nach einer Trennung beide Eltern selbstverständlich um sich haben.

Das Modell ist bereits in anderen Ländern mit großem Erfolg umgesetzt worden und bietet verlässlichere rechtliche Rahmenbedingungen für Familien als in Deutschland. Ich hoffe sehr, dass wir es zeitnah schaffen, eine grundlegende Reform in der Familienpolitik auf den Weg zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Föst

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