Frage an Daniel Köbler bezüglich Gesundheit

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Daniel Köbler
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Jutta B. •

Frage an Daniel Köbler von Jutta B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Köbler,
ich habe folgende Frage:
Warum müssen wir noch diese sinnlosen, quälenden und demütigenden Masken tragen?

• Wir haben laut RKI in Rheinland-Pfalz 152!!! Infizierte, nicht Kranke. Das sind 0,0038% der Bevölkerung von Rheinland Pfalz. Dabei ist auch noch der PCR Test bei weniger Infizierten sehr fehleranfällig, so dass diese Zahl nachgeprüft werden müsste. https://www.presse.online/2020/06/20/spahn-durch-zu-viele-tests-mehr-falsch-positive-faelle-als-echte/
• Dann möchte ich Sie auf einen Artikel im Ärzteblatt hinweisen:
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/111799/COVID-19-Patienten-husten-Viren- durch-chirurgische-Masken-und-Baumwollmasken-hindurch
Die sehr kleinen Viren gehen da ungehindert durch und die größeren Bakterien atmen wir zusammen mit unserem CO2 wieder ein.
• Des weiteren hat Herr Professor Streeck geschrieben, dass die Masken nicht ungefährlich sind:
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/coronavirus/virologe-streeck- mundschutz-ist-naehrboden-fuer-keime-maskenpflicht-fragwuerdig/
Bei diesen Temperaturen sind die Masken eine Zumutung. Nicht jeder sitzt in einem klimatisierten Büro und muss die Maske vielleicht nur bis zum klimatisierten Auto tragen. Die Kellner, Verkäufer, Supermarktangestellte rennen damit 8 Stunden lang durch die Gegend.
• Nach den Black Lives Matter Demos, wo wir bis zu 20000 Menschen in 20 Städten in Deutschland ungeschützt, ohne Abstand und stundenlang laut schreiend und singend gesehen haben und wo es 14 Tage später KEINEN!!! Anstieg der Infektionen gab, sollte auch Ihnen klar sein, dass es keinerlei faktenbezogene Evidenz für das Tragen der Masken gibt.
• Sie wollen uns alle diese Masken tragen lassen bis zu einem völlig ungewissen Tag in ferner Zukunft, wo es dann einen viel zu kurz geprüften Impfstoff gibt. Wollen Sie die Bevölkerung bis dahin in Panik halten, damit sich auch jeder impfen lässt, bloß um diese entsetzlichen Masken los zu werden, und das selbe wie bei der Schweinegrippe passiert?
• Gerade bei der Beschneidung von Grundrechten muss immer die Verhältnismäßigkeit gegeben sein. Bei 0,0038 % Infizierte muss zumindest die Maskenpflicht abgeschafft werden. Abstand und Händewaschen ist ja in Ordnung und reicht völlig. Es ist kein ausreichender Grund zu sagen: es könnte wieder schlimmer kommen. Und das wissen sie auch!
• Viele unserer Nachbarlänger haben die Maskenpflicht aufgehoben, weil sie den Bürgern Eigenverantwortung zutrauen. Nur Deutschland nicht. Eine Maskenempfehlung würde aber völlig ausreichen. Wir sind keine kleinen Kinder und müssen nicht von einer Regierung gegängelt und bestraft werden, die sich vor Corona auch nicht um unsere Gesundheit gekümmert hat.

Daher die dringliche Frage: Warum müssen wir immer noch diese Masken tragen?
Mit freundlichen Grüßen
J. B.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Busch,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die aktuell geringen Infektionszahlen in Rheinland-Pfalz zeigen, dass die bisherigen Abstands- und Hygienemaßnahmen der richtige Weg zur Verlangsamung der Ausbreitung und Eindämmung des Corona-Virus waren und immer noch sind. Die Aufgabe der Politik im Hinblick auf die Corona-Pandemie ist es Menschenleben und die Gesundheit von Menschen zu schützen und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen.

Eine Maßnahme ist dabei das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, was auch vom RKI als präventive Maßnahme zur Verlangsamung der Virusausbreitung in der Bevölkerung empfohlen wird https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Mund_Nasen_Schutz.html

Dieser Schutz ist ein Schutz für andere und kann insofern nur wirken, wenn alle einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Als Mund-Nasen-Schutz gelten auch Tücher, Schals oder selbstgenähte Masken. Diese sind wiederbenutzbar und zum Desinfizierung nach dem Tragen, reicht es, wenn sie die getragenen Teile bei mindestens 60° waschen. So kann jeder seinen Mund-Nasen-Schutz ohne Bedenken mehrfach verwenden. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist aber nur eine Einzelmaßnahme, die durch die Einhaltung eines Mindestabstands und Beachtung weiterer Hygieneregeln, wie einer guten Handhygiene, ergänzt werden muss.

Die Verhältnismäßigkeit der Abstands- und Hygienemaßnahmen muss kontinuierlich unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens und wissenschaftlicher Erkenntnisse geprüft werden. Daher möchte ich Sie auch auf die Lockerungen, die mit der aktuellen 10. CoBeLVO in Kraft getreten sind, hinweisen. Beispielsweise muss im Bereich der Außengastronomie auf dem Weg zum Tisch kein Mund-Nasen-Schutz mehr getragen werden.

Zudem möchte ich darauf verweisen, dass bereits seit Inkrafttreten der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in geschlossenen Räumen (z.B. in Geschäften) und im ÖPNV Ausnahmen für das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes rechtsverbindlich festgelegt wurden. Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres, Personen, denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, sind ausgenommen. Im Falle der Kommunikation mit Menschen mit einer Hör- oder Sehbehinderung gilt auch die Ausnahme. Ebenfalls sind Gesichtsvisiere als Alternative bei Verkäufern und in der Gastronomie erlaubt und wenn in Geschäften der Schutz der Mitarbeiter*innen anderweitig gesichert ist (z.B. durch geeignete Trennscheiben), dann müssen diese keinen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Das Corona-Virus ist aber nach wie vor unter uns, wir haben es in den letzten Monaten erfolgreich eindämmen können. Es ist aber nicht verschwunden. Die wirksamsten Maßnahmen, die wir dagegen unternehmen können, sind weiterhin Abstand halten, Hygienemaßnahmen einhalten und in geschlossenen Räumen Masken tragen.

Auch möchte ich in diesem Zusammenhang auf die weiteren Antworten an Sie, die meine Kolleg*innen bereits auf abgeordnetenwatch geschrieben haben, ergänzend verweisen und Ihnen ebenso die Studie https://download.uni-mainz.de/presse/03_wiwi_corona_masken_paper_zusammenfassung.pdf als wissenschaftliche Datenlage empfehlen.

Mit freundlichen Grüßen,
Daniel Köbler

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