Frage von Josef W. • 27.04.2022 Sind Sie bereit, im Falle Ihrer Wahl die Rechte von Arbeitnehmern, insbesondere auch schwerbehinderten Arbeitnehmern, (z.B. bei Kündigungen) massiv zu verbessern? Antwort 05.05.2022 von Daniel Scheen-Pauls CDUschwerbehinderte Arbeitnehmer werden nach § 168 SGB IX besonders geschützt. Nordrhein-Westfalen Wahl 2022 Arbeitnehmer:innen Menschen mit Behinderung Arbeit