Frau Kuge, in Ihrer Vita hier bei Abgeordneten-Watch steht nach wie vor oder wieder, das Sie Pharmazeutin wären? Meines Wissens nach haben Sie eine zweijährige Ausbildung zur PTA und das wars.
Die Berufsbezeichnung "Pharmazeutin" verlangt ein Hochschulstudium und entsprechende Abschlüsse: Abgrenzung
Die Begriffe Pharmazeut und Apotheker sind eng verwandt, beschreiben aber unterschiedliche Qualifikations- und Tätigkeitsbereiche im pharmazeutischen Berufsfeld.
Vorrangig bezeichnet der Begriff Pharmazeut eine Person, die das Studium der Pharmazie mit dem 2. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (umgangssprachlich 2. Staatsexamen) abgeschlossen hat.
Der Begriff wird aber auch – wie im internationalen Sprachgebrauch – als Oberbegriff gebraucht. So ist ein Apotheker immer auch ein Pharmazeut, ein Pharmazeut aber nicht zwangsläufig auch Apotheker.
Trotz des abgeschlossenen Studiums unterscheidet sich der Pharmazeut vom Apotheker, da er (noch) keine Approbation erteilt bekommen hat und damit weder eine Apotheke leiten, noch einen Apotheker vertreten oder die gemäß Bundes-Apothekerordnung geschützte Berufsbezeichnung führen darf. Im deutschen Gesetzestext wird für Pharmazeuten...