Gefährdung von Kindern durch anhaltende Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der Kreisstraße K8034 in Hühndorf.
Können Sie sich bitte bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde bzw. dem Landratsamt erkundigen, weshalb trotz fortbestehender Gefährdung von Kindern durch regelmäßige Geschwindigkeitsüberschreitungen in Hühndorf, Klipphausen, keine Maßnahmen vorgesehen sind?
Antwort auf die Frage zur Gefährdung von Kindern durch Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der K8034
Vielen Dank für Ihre Anfrage und den Hinweis auf die Verkehrssituation an der Kreisstraße K8034 in Hühndorf und Klipphausen.
Die Sicherheit von Kindern und anderen besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmern hat für mich einen hohen Stellenwert. Wenn es dort tatsächlich regelmäßig zu erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen kommt und dadurch eine konkrete Gefährdung besteht, muss die Situation aus meiner Sicht ernst genommen und überprüft werden.
Für die Anordnung von Maßnahmen im Straßenverkehr ist grundsätzlich die zuständige Straßenverkehrsbehörde beziehungsweise der jeweilige Straßenbaulastträger verantwortlich. Als Abgeordnete kann ich eine solche Maßnahme nicht unmittelbar selbst anordnen. Ich kann aber bei den zuständigen Stellen nachfragen und darauf hinwirken, dass die Situation überprüft wird.
Ich werde mich daher mit Bürgermeister Mirko Knöfel beim zuständigen Landratsamt erkundigen,
• welche Erkenntnisse über Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der K8034 vorliegen,
• ob bereits Geschwindigkeitsmessungen oder Verkehrszählungen durchgeführt wurden,
• ob der Behörde konkrete Hinweise auf eine Gefährdung von Kindern vorliegen,
• welche Maßnahmen bisher geprüft oder durchgeführt wurden und
• ob weitere Maßnahmen, beispielsweise verstärkte Geschwindigkeitskontrollen, eine veränderte Beschilderung oder andere verkehrsrechtliche Maßnahmen, vorgesehen sind.
Insbesondere bei einem regelmäßigen Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmern darf nicht erst gehandelt werden, wenn es zu einem schweren Unfall gekommen ist. Prävention und der Schutz von Kindern müssen hier im Vordergrund stehen.
Sobald mir eine Rückmeldung der zuständigen Behörde vorliegt, werde ich die Erkenntnisse entsprechend bewerten und mich dafür einsetzen, dass notwendige Maßnahmen geprüft und – soweit rechtlich möglich und fachlich geboten – umgesetzt werden.
Vielen Dank, dass Sie auf dieses Problem aufmerksam gemacht haben.