Frage an Daniela Ludwig bezüglich Verbraucherschutz

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Daniela Ludwig
CSU
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Frage von Maximilian K. •

Frage an Daniela Ludwig von Maximilian K. bezüglich Verbraucherschutz

Hallo Frau Ludwig,

voller Ekel stelle ich täglich fest, wie die zahlreichen Spielhallen in Deutschland ihren Umsatz mit KRANKEN Menschen generieren.
Ich finde es unmöglich, dass so etwas einfach hingenommen wird. Ich habe mehrere Jahre in einem Wettbüro gearbeitet und durfte täglich feststellen, wie K.nden ihre letzten Cents, wenn nicht sogar geliehenes Geld verspielten. Geholfen wird Ihnen nicht. Es gibt Beratungshotlines, die (seien wir ehrlich) nur ein Bruchteil der Spielsüchtigen anruft.
Warum wird nichts dagegen unternommen? Gefühlt schießen die Spielhallen aus den Böden wie Unkraut. Egal wo man hinschaut, überall stehen Automaten.
Wie denken Sie darüber ? Ist es nicht Zeit, diesbezüglich im Sinne des Bürgers zu handeln ? Diese Menschen sind krank und brauchen Hilfe! Es werden ganze Existenzen verzockt.

Danke im Voraus für Ihre Antwort

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr K.,
ich stimme Ihnen zu: Glücksspielsucht erzeugt viel Leid unter den Betroffenen und ihren Angehörigen. Der Bundesregierung ist der Spieler- und Jugendschutz beim Glücksspiel daher ein wichtiges Anliegen. Die nationale Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik setzt daher auf die Fortführung bewährter und die Entwicklung neuer Präventionsmaßnahmen speziell für verschiedene Formen des Glückspiels. Diese bundesweiten Maßnahmen zur Glücksspielprävention werden von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit durchgeführt. So wurde von der BZgA die nationale Kampagne „Spiel nicht bis zur Glücksspielsucht“ mit verschiedenen Aufklärungsangeboten für unterschiedliche Zielgruppen entwickelt. Ein zentrales Element der Kampagne ist das Internetportal www.spielen-mit-verantwortung.de, das über einzelne Glücksspiele, über die Entstehung von Glücksspielsucht und über regionale Hilfeangebote bei problematischem oder süchtigen Spielverhalten informiert. Personen, die regelmäßig Glücksspiele nutzen, können zusätzlich auf dem BZgA-Internetportal www.check-dein–spiel.de einen Online-Selbsttest machen. Sie erhalten auf der Basis der Auswertung eine individualisierte Rückmeldung zu ihrem Glücksspielverhalten und bei problematischem Spielverhalten auch eine Empfehlung zur Verhaltensänderung.

Die Zuständigkeit für das Glücksspiel liegt jedoch im Wesentlichen bei den Bundesländern, die mit dem Glücksspielstaatsvertrag Regelungen zu öffentlichen Glücksspielen getroffen haben. Zu den Zielen des Glücksspielstaatsvertrags gehört insbesondere, das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und durch ein begrenztes Glücksspielangebot unter Gewährleistung des Jugend- und Spielerschutzes Voraussetzungen für eine wirksame Suchtprävention zu schaffen.

Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig

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