Antwort ausstehend von Daniela Rump SPD
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Antwort 19.09.2025 von Daniela Rump SPD
Die Steuerbefreiung von Elektrofahrzeugen gilt bis zu 10 Jahre bei Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 (§ 3d Abs. 1 KraftStG).
Antwort 21.09.2025 von Daniela Rump SPD
Ihren Vorschlag, die Verpflichtung zur Ermittlung der tatsächlichen Wohnfläche beim Bauherrn zu verankern und eine Korrekturmöglichkeit ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft gesetzlich zu ermöglichen, nehme ich gerne zur Diskussion mit