In Ihrer Antwort vom 10.7. zur Chatkontrolle geben Sie an, gegen die Interim-Verordnung gestimmt zu haben. Warum weist das Protokoll vom 9.7.2026 bei beiden Ablehnungsanträgen Enthaltung aus?
In Ihrer Antwort vom 10.7.2026 zur Chatkontrolle schreiben Sie: „Auch aus diesem Grund habe ich mich bei der Abstimmung gegen die Interim-Verordnung ausgesprochen." Das namentliche Protokoll weist Sie jedoch bei beiden Anträgen auf Ablehnung des Ratsstandpunkts (C10-0178/2026) mit Enthaltung aus: beim ersten Ablehnungsantrag (314:276, 17 Enthaltungen; howtheyvote.eu/votes/195775) wie beim zweiten nach Art. 68 Abs. 4 GO (276:286, 30 Enthaltungen; howtheyvote.eu/votes/195807). Da die Ablehnung in zweiter Lesung 361 aktive Ja-Stimmen erforderte, wirkte jede Enthaltung faktisch wie eine Stimme für das Zustandekommen der Chatkontrolle 1.0. Ihre Nein-Stimme zum Eilverfahren am 7.7. und Ihre Ja-Stimmen zu einschränkenden Änderungsanträgen (u.a. Am 5, Am 30) sind dokumentiert. Bei den beiden einzigen Voten, die die Verordnung stoppen konnten, fehlt Ihre Nein-Stimme. Wie erklären Sie das, und wie positionieren Sie sich im weiteren Verfahren (Ratsbefassung, Trilog zur CSA-Verordnung)?
Lieber Herr V.,
meine ablehnende Haltung zur Chatkontrolle bleibt bestehen. Diese können Sie auch der Antwort vom 10.07.2026 entnehmen. Abstimmungen im EU Parlament sind sehr eng getaktet und manchmal bleiben nur wenige Sekunden die Stimme abzugeben. Ich habe mich an diesem Tag tatsächlich nur vertippt und die Abstimmung ist bereits korrigiert. Dies können Sie auch der beigefügten Datei entnehmen.
Freundliche Grüße
Delara Burkhardt
