Aus welchem Grund ignorieren Sie Ihre Möglichkeit als Bundestagsabgeordneter die Prüfung auf Verfassungsmäßigkeit der AfD durch das Bundesverfassungsgericht zu beantragen?

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Frage von Matti S. •

Aus welchem Grund ignorieren Sie Ihre Möglichkeit als Bundestagsabgeordneter die Prüfung auf Verfassungsmäßigkeit der AfD durch das Bundesverfassungsgericht zu beantragen?

Hintergrund: auf die Frage
>>"Welche Maßnahmen führen Sie durch, um die Verfassungsmäßigkeit der AfD oder deren Auflösung sicherzustellen?"

antwortete Herr Haustein mit
>> "Die Feststellung ob sich eine Partei auf den Grundwerten unserer Demokratie oder eben nicht bewegt, obliegt nicht mir als Abgeordneten sondern unseren Gerichten. Ich vertraue auf unsere Gerichte und ihre gründliche Prüfung."

Während die Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit einer Partei beim Verfassungsgericht liegt, haben ausschließlich die Bundesregierung, der Bundesrat und der Bundestag das Recht, die Prüfung auf eben jene zu beantragen. Quelle: https://vorwaerts.de/bnr/afd-verbot-diese-voraussetzungen-mussten-erfullt-sein

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Antwort von
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Guten Tag Matti S.,

ich bin Landtagsabgeordneter und entsprechend nicht im Bundestag, sondern dem Abgeordnetenhaus Berlin.

Auch habe ich tiefstes Vertrauen in unsere Gerichte, die die Verfassungsmäßigkeit einer Partei feststellen. Wir werden die Menschen, die derzeit Ihre Wählergunst in Richtung der AFD verorten würden, nicht durch ein Verbot zurückgewinnen. Dies wird in meiner Auffassung derzeit häufig suggeriert. Viel mehr müssen wir als gewählte Abgeordnete vor Ort, am Bürger, auch ansprechbar sein und Extreme durch unsere Inhalte stellen. Dafür stehe ich.

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