Wie rechtfertigen Sie, dass nun ab dem 1. Tag der Krankheit eine AU erforderlich ist bei chronisch Kranken?
Sehr geehrte Frau Türk-Nachbaur,
aus dem Reformpapier der SPD/CDU/CSU habe ich entnommen, dass nun ab dem ersten Krankheitstag ein Arzt*in aufgesucht werden muss. Ich leide unter Endometriose. Wenn ich einen Schub habe, bin ich ein oder zwei Tage arbeitsunfähig und bettlägerig. Dafür benötige dafür aktuell keine Arbeitsunfähigkeit vom Arzt.
Mit der neuen Reform bin ich nun verpflichtet in einem überfüllten Wartezimmer stundenlang zu warten und mich womöglich mit anderen Krankheit wie Atemwegsinfektionen anzustecken. Außerdem nehme ich anderen Patienten "den Platz weg" - denn es gibt nichts, was medizinisch getan werden kann, außer eben eine AU auszustellen.
Können Sie mir erklären, warum die neue Regelung notwendig ist? Denken Sie, dass für Endometriose-Betroffene (oder andere chronisch Kranke) sinnvoll ist, sich unter Schmerzen zum Arzt zu schleppen, nur um keine Kündigung zu riskieren? Danke.
