Frage an Dieter Stier bezüglich Senioren

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Dieter Stier
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Frage von Roland U. •

Frage an Dieter Stier von Roland U. bezüglich Senioren

Guten Tag,
was unternehmen Sie bzw. die vom Volk gewählten Politiker gegen die "Kriminelle Erhöhung des Zusatzbeitrages von 8 Euro" bei der Krankenversicherung & dies gerade auch bei den Rentnern ???
Wir erwarten hier als Rentner eine klare & eindeutige Stellungnahme mit einem positivem Ergebnis auch für die Rentner !
MfG
R. Unger

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Sehr geehrte Herr Roland Unger,

in den letzten Tagen haben einige Krankenkassen angekündigt, einen Zusatzbeitrag von ihren Versicherten erheben zu wollen, um ihre Ausgaben zu decken. Für drei bundesunmittelbare Betriebskrankenkassen hat das Bundesversicherungsamt laut Mitteilung vom 28. Januar 2010 Zusatzbeiträge in Höhe von monatlich 8 Euro (bzw. 1 % der beitragspflichtigen Einnahmen ihrer Mitglieder) mit Wirkung vom 1. Januar 2010 genehmigt. Bei weiteren der Aufsicht des Bundesversicherungsamtes unterstehenden Krankenkassen werden die Haushaltspläne bzw. Satzungsnachträge derzeit noch geprüft. Erkenntnisse über die Erhebung von Zusatzbeiträgen im Bereich der landesunmittelbaren Kassen (den AOKen sowie regionalen Betriebs- und Innungskrankenkassen) liegen dem Bundesministerium für Gesundheit nicht vor. Jedoch hat bereits eine Reihe von Krankenkassen öffentlich erklärt, keine Zusatzbeiträge zu erheben.

Der Schätzerkreis, der im Herbst des jeweiligen Vorjahres eine Prognose der Einnahmen- und Ausgabenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung erstellt, hat für das Jahr 2010 eine Unterdeckung der voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen durch die Zuweisungen des Gesundheitsfonds in einer Größenordnung von ca. 7,8 Mrd. EUR prognostiziert, die aus Einnahmeausfällen und höheren Ausgaben entstehen. Die konjunkturbedingten Mindereinnahmen haben wir in einem Bundeszuschuss im Haushalt 2010 in Höhe von 3,9 Mrd. EUR eingestellt, da es nicht sein kann, dass diese Summe allein den Versicherten aufgebürdet würde.

Es bleibt ein Fehlbetrag von ca. 4 Mrd. EUR. Den gilt es so gering wie möglich zu halten. Es gilt daher zu prüfen, Kosten auf ein wirklich notwendige Maß zu beschränken. Das gilt auch im Hinblick auf die Verwaltungskosten. Dabei gehe ich davon aus, dass auch in einer schwierigen finanziellen Situation wie dieser Rücklagen eingesetzt werden, um eine steigende Belastung der Versicherten zu vermeiden. Wir werden zudem Wege finden müssen, die uns weitere Einsparungen ermöglichen, denn die Sparsamkeit ist die wirksamste Einnahmequelle. Es kann nicht sein, dass über Leistungsreduzierung diskutiert wird, dass eine medizinische Grundversorgung in der Fläche nicht aufrecht erhalten wird! Zuvor muss das derzeitige Krankenversicherungssystem mit seinen Doppelstrukturen auf eine gesunde Wirtschaftlichkeit überprüft werden.

Wir benötigen eine Mehrzahl von Krankenkassen, um Monopole zu verhindern und mittels Wettbewerb uns Kunden eine optimale „Gegenleistung“ anbieten zu können. Die momentane Vielzahl von ca. 170 Krankenkassen hingegen übersteigt deutlich die für einen gesunden Wettbewerb nötige Zahl von Einrichtungen. Somit schlagen die Verwaltungsdoppelstrukturen stärker zu Buche und der Wettbewerbsgedanke scheint jegliche Wirkung zu verlieren.
Sehr geehrter Herr Unger, ich kann Ihnen versichern, dass Sie in mir einen Unterstützer in Ihrem Anliegen wissen können. Die derzeitigen Verluste können nicht auf dem Rücken der Bürger ausgeglichen werden.

Dennoch darf ich zum jetzigen Stand darauf hinweisen, dass Zusatzbeiträge in der Logik des Gesundheitsfonds ein Ausgleichsmechanismus sind, mit dem auf ein Ungleichgewicht zwischen Einnahmen der Kassen aus den Zuweisungen des Fonds und Ausgaben reagiert werden kann. Wichtig ist, dass die Versicherten durch das Sonderkündigungsrecht sofort zu einer gesetzlichen Krankenkasse – ohne Zusatzbeitrag – oder mit einem – geringeren Zusatzbeitrag – wechseln können. Es liegt damit in ihrer Hand zu beurteilen, ob sie mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis ihrer Krankenkasse zufrieden sind oder nicht.

Der Sockelbetrag bis zu 8 EUR, der ohne Sozialausgleich erhoben werden kann, ist bis zu der vereinbarten Finanzierungsreform der gesetzlichen Krankenversicherungen unter dem Gesichtspunkt, dass Versicherte zu Kassen ohne Zusatzbeiträge wechseln können, vertretbar.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Stier

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