Frage an Dieter Wiefelspütz von Thomas J. bezüglich Jugend
Sehr geehrter herr Wiefelspütz,
ich wollte mich informieren warum das Waffengesetz in meinen Augen so uneinheitlich geregelt ist.
In Schützenvereinen wird mit Großkaliber geschossen was weiter erlaubt bleibt und im gleichen Atemzug wird sich gegenseitig mit Farbkugeln zu beschiessen als sittenwidrig erklärt. Ich kann leider keine vernüftige Relation erkennen, hoffe aber das sie mir weiterhelfen können.
Warum sittenwidrig?
Ich verstehe gerne die Intensionen meiner Vertreter.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Jung,
unser Waffenrecht ist keineswegs uneinheitlich geregelt. Wir haben im Waffenrecht sehr differenzierte Regelungen.
Paintball hat mit Waffenrecht nichts zu tun, weil beim Paintball keine Waffen benutzt werden. Paintball hat etwas mit Ordnungsrecht und Gewerberecht zu tun.
Es ist nach unserem Waffenrecht strikt verboten, statt auf eine Scheibe auf das Bild eines Menschen zu schießen. Auf das Bild eines Menschen zu schießen ist sittenwiedrig. Denkbar ist auch in diesem Zusammenhang von einer Verletzung der Würde des Menschen zu sprechen.
Ich halte es für sittenwidrig bzw. für eine Verletzung der Menschenwürde, das Töten eines Menschen zu simulieren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB