Frage von michael t. • 10.11.2007
Frage an Dieter Wiefelspütz von michael t. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,
können Sie mir einen Grund nennen welcher rechtfertigt das Bundestagsabgeordnete von der VDS ausgenommen sind?
Wenn schon der unbescholtene Bürger nichts zu befürchten hat - wie man desöfteren von den Befürwortern hört - sieht das für die Mitglieder des Bundestages anders aus?
Stichwort Pressefreiheit bzw. Informantenschutz, sehen hier ebenfalls die Demokratie nicht als gefährdet an?
mfg Michael T.
Antwort von Dieter Wiefelspütz SPD • 10.11.2007
Sehr geehrter Herr Tervoort,
der besondere Schutz des Abgeordneten folgt aus Art. 47 des Grundgesetzes.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Wiefelspütz