Frage an Dietrich Monstadt bezüglich Gesundheit

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Dietrich Monstadt
CDU
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Frage von Beatrix E. •

Frage an Dietrich Monstadt von Beatrix E. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Monstadt,

als gewählter Volksvertreter meines Heimatkreises frage ich Sie, wie Sie zum jüngsten Sparpaket der Bundesregierung stehen?
Sind Sie und die übrigen Bundestagsabgeordneten Ihrer Partei sich bewußt, daß eine Kürzung der Sozialausgaben nur die ohnehin schon sozial Schwachen trifft?
Wie stellen Sie als Ostabgeordneter sich zum Thema Altersarmut in den neuen Bundesländern?
Was halten Sie von den Plänen in der Krankenversicherung eine "Kopfpauschale" einzuführen?
Haben Sie als einzelner Abgeordneter überhaupt die Möglichkeit zu diesen Themen Stellung zu nehmen und wenn, wie geschieht dies?

Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar, schließlich wurden Sie mit meiner Stimme in den Bundestag geschickt und sollen dort meine Interessen vertreten, wovon ich leider nichts merke.

Das kann natürlich daran liegen, daß Sie meine Interessen und die vieler anderer Bürger unseres Landkreises und Bundeslandes gar nicht kennen. Wenn das so ist, wäre es gut, dies zu ändern.

Ich freue mich auf eine Antwort.

MfG
B. Ehlert

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CDU

Sehr geehrte Frau Ehlert,

Sie bitten mich, Ihre Interessen zu vertreten. Doch Sie haben mich nicht über Ihre persönliche Interessen- bzw. Problemlage informiert. Gerne bin ich aber bereit, dies mit Ihnen eingehender zu klären, und biete Ihnen dafür ein persönliches Gespräch an, entweder in meinem Bürgerbüro in Hagenow (Terminvereinbarung über Herrn Rudolph, Telefon 03883 - 723004) oder meinem Bürgerbüro in Schwerin (Terminvereinbarung über Herrn Ehlers, Telefon 0385 -5923670).

Sie fragen, welche Möglichkeiten ich als einzelner Abgeordneter habe, zu Themen wie Sozialausgaben, Altersarmut in den neuen Bundesländern oder Krankenversicherung Stellung zu nehmen.

Zunächst nehme ich an den Diskussionen in den Sitzungen der CDU-Landesgruppe Mecklenburg-Vorpommern und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion teil. Als Mitglied des Gesundheitsausschusses liegt ein Schwerpunkt meiner parlamentarischen Arbeit natürlich in der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU, im Gesundheitsausschuss einschließlich seiner Sachverständigen-Anhörungen und den gesundheitspolitischen Debatten im Plenum.

Daneben pflege ich Kontakte zu Beteiligten auf allen Seiten des Gesundheitswesens und ihren Verbänden: von Patienten und Selbsthilfe über Krankenhäuser, Apotheken, Haus-, Fach- und Zahnärzte, Wissenschaftler, Behörden, Ministerien und Krankenkassen bis hin zu pharmazeutischer, Diagnostika- und Medizinprodukte-Industrie. Diese Kontakte können beispielsweise Gesprächstermine, Briefverkehr, Teilnahme an Veranstaltungen, Vortragsverpflichtungen oder Podiumsdiskussionen sein. Als selbst betroffener engagiere ich mich in der Funktion des Landesvorsitzenden des Diabetikerbundes Mecklenburg-Vorpommern im Bereich der Patientenvertretung und Selbsthilfe.

Diese Kontakte sind wichtig, um konkrete Problemlagen aus Sicht der jeweils Betroffenen geschildert zu bekommen und zu verstehen. Besonders im Gesundheitsbereich sind meistens mehrere Seiten (z.B. Patienten, Leistungserbringer, Kostenträger) betroffen. Ich lege auch Wert darauf, alle Seiten zu hören, um mir ein angemessenes Urteil zu bilden.

Das Sparpaket der Bundesregierung will durch nachhaltiges Sparen nachhaltiges Wachstum ermöglichen. Hierfür wird vorwiegend auf der Ausgabenseite konsolidiert, es werden Anreize für die Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Arbeit geschaffen, leistungshemmende Steuererhöhungen vermieden und in Bildung und Forschung investiert. Verwaltung, Unternehmen und Sozialleistungsempfänger werden gleichermaßen an den zu schulternden Lasten beteiligt. Die Sozialausgaben betragen im Bundeshaushalt 2010 mehr als 170 Mrd. Euro - die geplanten Einsparungen von 5 Mrd. Euro machen gerade einmal 3 Prozent aus.

Rentnerinnen, Rentner und Menschen mit Behinderung, die an ihrer Situation nichts mehr ändern können, bleiben geschützt. Ziel ist es, alle Menschen, die dazu in der Lage sind, in reguläre Arbeit zu bringen. Bei Arbeitslosen werden die Bedingungen dafür verbessert, dass sie ihr Leben in die eigene Hand nehmen und künftig nicht mehr auf die Unterstützung der Gemeinschaft angewiesen sind. Im Mittelpunkt stehen Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsanreize von Erwerbslosen und zum Abbau ineffizienter Abläufe.

Die Wirtschaft leistet durch Subventionsabbau und zusätzliche Abgaben einen Beitrag von jährlich bis zu 7,5 Mrd. Euro, darunter ökologisch sinnvolle Maßnahmen wie die Rückführung von Energiesteuervergünstigungen und eine ökologische Luftverkehrsabgabe sowie die Beteiligung von Unternehmen der Kernenergiewirtschaft und des Bankensektors (zur Beteiligung an den Krisenkosten).

Auch die öffentliche Verwaltung leistet ihren Beitrag zur Konsolidierung: Die Verwaltungsausgaben des Bundes und Ausgaben in disponiblen Bereichen werden mittelfristig jedes Jahr pauschal um bis zu rd. 4 Mrd. Euro reduziert. Daneben baut der Bund bis zum Jahr 2014 dauerhaft mehr als 10.000 Stellen ab. Hinzu kommen Einsparungen bei der Bundeswehr in Höhe von bis zu 3 Mrd. Euro jährlich, die durch eine strukturelle Reform und eine deutliche Reduzierung der Streitkräfte erreicht werden sollen.

Meine Position zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung habe ich bereits im Januar im Plenum des Bundestages begründet. Sie finden meine Rede auf Seite 1811-1812 hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/17/17020.pdf.

Zur Stabilisierung der Ausgabenseite werden alle Beteiligten, wie die Krankenkassen, Krankenhäuser, Pharmaunternehmen, einen Beitrag leisten. Dazu zählen auch die Zahnärzte und die Verträge zwischen Krankenkassen und Hausärzten, die auf ein vernünftiges Maß begrenzt werden.

Eine "Kopfpauschale" in der gesetzlichen Krankenversicherung wird es im übrigen nicht geben. Vielmehr wird das Finanzierungssystem folgendermaßen weiterentwickelt:

Es wird eine Rückkehr zum Beitragssatz vor der Wirtschaftskrise geben. Die Zahlen aus der Wirtschaft signalisieren Entspannung. Vor diesem Hintergrund kann der im Konjunkturpaket II reduzierte Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung Ende dieses Jahres wieder auf sein ursprüngliches Niveau angehoben werden. Mit dann 15,5 % befinden sich die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung ab dem 1.Januar 2011 auf dem Niveau vom 1. Januar 2009. Davon tragen die Arbeitgeber wie zuvor 7,3%, die Arbeitnehmer 8,2%. Für die Zukunft gilt außerdem, dass der Arbeitgeberbeitrag festgeschrieben wird. Künftige Kostensteigerungen durch den medizinischen Fortschritt und den zunehmenden Behandlungsbedarf aufgrund der demografischen Entwicklung werden über den Zusatzbeitrag finanziert. Die beitrags- und zusatzbeitragsfreie Familienmitversicherung bleibt aber erhalten.

Jeder kann auch künftig unabhängig von Alter, Geschlecht und Einkommen am medizinisch-technischen Fortschritt teilhaben. Die flächendeckende Versorgung mit Ärzten und Krankenhäusern bleibt garantiert. Um Beschäftigung zu erhalten, werden die demografisch bedingt unvermeidlichen Kostensteigerungen der Zukunft über den weiterentwickelten einkommensunabhängigen Zusatzbeitrag finanziert.

Die Zusatzbeiträge stehen den Krankenkassen unmittelbar zu und werden von ihnen beim Versicherten eingezogen. Damit erhalten die Krankenkassen einen Teil ihrer Beitragsautonomie, die sie durch die Einführung des Gesundheitsfonds verloren haben, zurück. Gleichzeitig besteht hiermit die Möglichkeit, auf regionale Versorgungsstrukturen individuell zu reagieren.

Zusatzbeiträge werden von den Kassen als fester Betrag nach ihrem jeweiligen Finanzbedarf erhoben. Damit niemand überfordert wird, wird es einen Sozialausgleich geben und die Möglichkeit, aus einer Kasse mit hohen Zusatzbeiträgen jederzeit in eine günstigere Kasse zu wechseln. Der Sozialausgleich wird im Falle der Bedürftigkeit durch eine entsprechende Absenkung des Arbeitnehmerbeitrages stattfinden, ohne dass dafür ein Antrag gestellt werden muss.

Aus Sicht der neuen Bundesländer ist der steuerfinanzierte Sozialausgleich besonders wichtig. Denn dadurch findet der Sozialausgleich bei regionalen Kassen mit im bundesweiten Vergleich niedrigen Durchschnittseinkommen eben nicht nur innerhalb der Mitgliedschaft dieser Kassen statt, sondern aus bundesweit aufgebrachten Steuermitteln.

Hinsichtlich der Gefahr von Altersarmut ist uns bewusst, dass durch veränderte wirtschaftliche und demographische Strukturen in Zukunft die Gefahr einer ansteigenden Altersarmut besteht. Deshalb wollen wir, dass sich die private und betriebliche Altersvorsorge auch für Geringverdiener lohnt und auch diejenigen, die ein Leben lang Vollzeit gearbeitet und vorgesorgt haben, ein Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung erhalten, das bedarfsabhängig und steuerfinanziert ist. Hierzu wird eine Regierungskommission einen Vorschlag für eine faire Anpassungsregel entwickeln.

Ich hoffe, ich konnte auf Ihre allgemeinen Fragen zufriedenstellend eingehen. Hinsichtlich Ihrer konkreten persönlichen Anliegen weise ich gerne noch einmal auf die Möglichkeit eines persönlichen Gespräches hin.

Mit freundlichen Grüßen,

Dietrich Monstadt

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