Frage an Doris Barnett bezüglich Gesundheit

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Doris Barnett
SPD
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Frage von Hans P. •

Frage an Doris Barnett von Hans P. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Barnett,

heute wird im Bundestag zum ersten Mal das Cannabis Kontrollgesetz der Grünen besprochen. Wie stehen Sie diesem gegenüber? Werden Sie bei der Abstimmung dafür stimmen?

Mit freundlichen Grüßen,
Hans Peter

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Peter,

vielen Dank für Ihre Frage zu dem Thema Regulierung von Cannabis. Zunächst will ich mich dafür entschuldigen, dass die Beantwortung Ihres Schreibens länger gedauert hat. Da es sich bei diesem Thema nicht um mein Fachgebiet handelt, habe ich mich vor der Formulierung meiner Antwort mit der Thematik befasst.

Sie sprechen eine äußerst umstrittene Thematik an, bei der für beide Seiten einleuchtende und nachvollziehbare Argumente vorliegen. Eine Überprüfung der geltenden Rechtslage halte ich im Grundsatz für richtig. Auch in meiner Fraktion gibt es verschiedene Ansichten darüber, ob und wie Cannabis legalisiert werden kann. In der Fraktion sind wir uns einig, den Besitz von kleineren Mengen Cannabis zu entkriminalisieren und diesbezüglich eine einheitliche Regelung für die Bundesländer zu schaffen. Wichtig finde ich, dass die strafrechtlichen Folgen von geringfügigem Cannabis-Konsum nicht den Lebensweg von jungen Menschen zerstören dürfen. Die SPD setzt sich deshalb seit Jahren für eine Entkriminalisierung der Süchtigen und für Drogenprävention ein.

In Zukunft wird sich die SPD für eine bundeseinheitliche Festlegung der Kriterien für die Einstellung von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren nach § 31 a BtMG in Fällen des Eigenverbrauchs von Cannabis in geringen Mengen und insgesamt weiter für die Stärkung der Drogen- und Suchtprävention einsetzen.

Wir als SPD sind in der Diskussion um die Legalisierung von Cannabis grundsätzlich der Auffassung, dass eine Gleichsetzung mit der legalen Droge Alkohol, die laut WHO-Bericht ebenfalls ein hohes gesundheitliches Gefährdungspotenzial hat, sehr schwierig ist.
Ich halte eine Freigabe in der Form, wie sie derzeit auf Grundlage eines Gesetzentwurfes der Grünen im Bundestag vorgestellt wurde, für einen falschen Weg, da dort Cannabis als Genussmittel verharmlost wird. Es darf schließlich nicht vergessen werden, dass Cannabis gesundheitsschädigend ist und ein erwiesenes Suchtpotenzial birgt. Wichtig ist daher natürlich ein lückenlos funktionierender Jugendschutz. Aber auch Erwachsene können eine Sucht nach Cannabis entwickeln, ähnlich wie bei Alkohol und Zigaretten. Die Überlegungen zu einer eng definierten, teilweisen Legalisierung von Cannabis dürfen keinesfalls Einfallstor im Umgang mit anderen Drogen werden.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung hat im März angekündigt, dass sie per Gesetz die Abgabe von Cannabis auf Rezept ermöglichen wolle; dafür erntete sie unterstützende Worte der Gesundheitspolitiker von SPD und CDU. Nun also bahnt sich für den medizinischen Gebrauch von Cannabis eine neue und einheitliche Regelung an: Noch in diesem Jahr soll ein Gesetz verabschiedet werden, welches den Zugang zu Cannabis für schwerkranke Patienten ab 2016 erleichtert.

Bei allem Verständnis für die Situation der Schwerstkranken muss ich nochmals betonen, dass Drogenprävention sowie der Kinder- und Jugendschutz absolute Priorität haben. Das gesundheitliche Gefährdungspotenzial vor allem durch regelmäßigen und intensiven Cannabis-Konsum und vor allem auch für die immer jüngeren Erstkonsumentinnen und -konsumenten darf nicht unterschätzt werden. Körperliche Nebenwirkungen sind beispielsweise Beeinträchtigungen der kognitiven Leistungsfähigkeit, ein erhöhtes Lungenkrebsrisiko und verzögerte Entwicklungsprozesse in der Pubertät. Darüber hinaus können sich bei dauerhaftem Konsum eine psychische und eine milde körperliche Abhängigkeit entwickeln. Auch das Auftreten von Psychosen kann nicht ausgeschlossen werden. Nicht abzustreiten ist außerdem, dass ein regelmäßiger Cannabis-Konsum das Sozialleben der Betroffenen negativ beeinflusst und soziale Verschlossenheit und einen gleichgültigen Gemütszustand hervorrufen kann. Hiervor müssen die jungen Menschen in unserem Land beschützt werden.

Sie sehen: in so einer wichtiger Entscheidung sollten alle Für und Wider abgewogen werden. Die Inhalte eines solchen Gesetzes müssen zweckdienlich sein und nicht auf Genuss, sondern auf Prävention zielen. Der Konsument muss durch ein solches Gesetz geschützt werden, so dass der Schwarzmarkt eingedämmt wird. Eine rechtliche Regulierung darf keinesfalls Einfallstor für andere härtere Drogen sein. Die Debatte ist noch nicht beendet und wird auch weiter leidenschaftlich geführt. Deshalb halte ich mir meine Entscheidung auch noch offen.

Ich hoffe Ihre Frage damit zufriedenstellend beantwortet zu haben und verbleibe mit
freundlichen Grüßen,

Ihre Doris Barnett