Unterstützen Sie als meine Abgeordnete die Petition "Prüft ein AfD Verbot!"?

Landtagskandidatin Dorothea Deppermann vor einer Sandsteinmauer, sichtbar ist der Oberkörper mit dunkelblauem Blazer, gelbem T-Shirt und gemustertem Schaltuch, Haare sind zum Zopf gebunden
Dorothea Deppermann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Nicole B. •

Unterstützen Sie als meine Abgeordnete die Petition "Prüft ein AfD Verbot!"?

Sehr geehrte Frau Deppermann,
unterstützen Sie als meine Abgeordnete die Petition "Prüft ein AfD Verbot!"? Als Unterzeichnerin der Petition würde ich Sie bitten diese im Landesparlament zu vertreten.
Wir fordern den Bundesrat auf, die Prüfung eines Verbots der AfD beim zuständigen Bundesverfassungsgericht zu beantragen. Weder der Politik noch der Öffentlichkeit steht es zu, über ein Parteiverbot zu entscheiden. Das ist laut Grundgesetz die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts. Das Verfassungsgericht muss mit der Prüfung beauftragt werden.
Die Anzeichen sind erdrückend: Die AfD zeigt starke Tendenzen, unsere Demokratie zu untergraben und gegen unsere Verfassung zu handeln. Verschiedene Medien und unabhängige Faktenchecker, haben wiederholt auf potenziell verfassungsfeindliche Aussagen und Verhaltensweisen innerhalb der Partei hingewiesen. Und dafür liefert nicht zuletzt der Verfassungsschutz auch etliche Hinweise.
Weitere Informationen: https://innn.it/afdverbot

Landtagskandidatin Dorothea Deppermann vor einer Sandsteinmauer, sichtbar ist der Oberkörper mit dunkelblauem Blazer, gelbem T-Shirt und gemustertem Schaltuch, Haare sind zum Zopf gebunden
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Liebe Frau. B.

zunächst möchte ich mich aufrichtig für Ihre Initiative zur Petition bedanken!

Das Parteienverbot ist eines der Instrumente unserer wehrhaften Demokratie, das bei der erstmaligen Ausarbeitung des Grundgesetzes als Lehre aus der Zeit des NS-Regimes im Grundgesetz verankert wurde. Verboten werden können Parteien, die die freiheitlich demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder abschaffen wollen. Über das Verbot entscheidet - wie sie bereits selbst ausführen - das Bundesverfassungsgericht. Den Verbotsantrag können nur die drei Verfassungsorgane Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung stellen. Ein solcher Antrag müsste gut begründet und mit ausreichenden Belegen unterlegt sein. Für einen Verbotsantrag reicht es nicht aus, dass sich eine Partei gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung äußert. Es muss nachgewiesen werden, dass die Partei in aggressiv-kämpferischer Weise aktiv gegen sie vorgeht. Aktivitäten einzelner Mitglieder genügen hierfür nicht aus.

Dass die AfD die Grundwerte unserer Demokratie ablehnt, zeigt sie deutlich. Es ist zu befürchten, dass die rassistischen Äußerungen der AfD als Legitimation für Gewalt angesehen werden können. Ein Parteiverbot ist allerdings zurecht an sehr hohe Hürden gebunden. Wichtig ist, dass der Verfassungsschutz die verfassungsfeindlichen Aktivitäten der AfD beobachtet. Die Verfassungsorgane (Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung) müssen diese Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden ständig auswerten und abwägen, ob ein Verbotsantrag verfassungsrechtlich Aussicht auf Erfolg hat.

Für mich ist aber auch klar, dass mit einem Verbot der Partei noch nicht die dahinterliegende Ideologie verschwindet. Hier bedarf es einer gesamtgesellschaftlichen Kraftanstrengung und einer klaren Haltung vieler Menschen. Gerade deshalb finde ich Ihre Initiative sehr wichtig, weil es Menschen mit einer gemeinsamen Haltung verbindet und sie sich laut und deutlich äußern. Ich bin mir sicher, dass dies auf die politische Ebene Wirkung entfaltet!

Was möchten Sie wissen von:
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Dorothea Deppermann
Bündnis 90/Die Grünen