Frage an Eckhard Pols bezüglich Soziale Sicherung

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Eckhard Pols
CDU
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Frage von Henning A. •

Frage an Eckhard Pols von Henning A. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Pols,

SGB XI wurde 1996 eingeführt um Qualität in den Altenpflegeeinrichtungen zu schaffen, respektive zu verbessern. Ein weiterer, nicht unwichtiger Grund der Einführung war die Schaffung von Wettbewerb. Letzterer Punkt bekommt allerdings eine, vorsichtig ausgedrückt, Schieflage, da die Stellen des Entlassungsmanagements in den Krankenhäusern von "gemeinnützigen" Organisationen besetzt, die selbst einen ambulanten Pflegedienst oder auch stationäre Einrichtungen betreiben.

Ich als Privatperson und Angestellter eines privaten Pflegedienstes kann nur sagen, dass unser Dienst in 4 Jahren nicht eine Empfehlung bekommen hat, obwohl er im ganzen Kreis und darüber hinaus der günstigste Anbieter häuslicher Pflege bei gleicher Leistung ist.

Gehört so eine wichtige Beratungs- und Hilfseinrichtung nicht in neutrale, sprich öffentlich rechtliche Hände um von vornherein das Gefühl der Wettbewerbslenkung bzw. Wettbewerbsbeeinflussung zu vermeiden?

Und wird durch Vermittlung günstigerer Leistungsanbieter nicht auch das Sozialamt und das Gesundheitswesen finanziell entlastet?

Mit freundlichen Grüssen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Arndt,

ob eine öffentlich-rechtliche Institution die von Ihnen geforderten Maßstäbe so umsetzen kann, kann ich ohne die Situation vor Ort zu kennen, nicht beurteilen. Gerne möchte ich mich jedoch dem konkreten Problem in ihrem Umfeld annehmen. Ich schlage deshalb vor, dass Sie sich mit meinem Wahlkreisbüro in Verbindung setzen und einen Gesprächstermin vereinbaren. Sie erreichen meinen Mitarbeiter Herrn Braun unter 04131/7277741.

Mit freundlichen Grüßen
Eckhard Pols