Frage an Eckhard Pols bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Frage an Eckhard Pols von Michael B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Eckhard Pols,

die Kinderkommission sagt den Kindern, dass es ihnen gut geht, wenn "jedes Kind die gleichen Rechte hat." /1/.

Ich habe dazu eine verfassungskonforme Unklarheit:

A) Gemäß Art. 6, II, GG heisst es:
"Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht."
Ein Vater hat also zunächst ein natürliches Recht zur Pflege und Erziehung seiner Kinder. Dieses natürliche Recht leitet sich also aus seiner Eigenschaft als Elternteil ab und liegt zunächst einmal vor, ohne jegliche weitere Einschränkung.

B) Gemäß dem Referentenentwurf /2/ heisst es:
"1. Die Möglichkeiten des Zugangs des nicht mit der Kindesmutter verheirateten Vaters zur gemeinsamen elterlichen Sorge werden deutlich erweitert. Die gemeinsame Sorge entsteht nunmehr zusätzlich, soweit das Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die gemeinsame elterliche Sorge überträgt. Dabei soll das Familiengericht regelmäßig die Übertragung der gemeinsamen Sorge beschließen, wenn sie dem Kindeswohl nicht widerspricht."

Laut A) hatte der Vater das natürliche Sorgerecht.

Nun besagt aber B), dass ihm dieses natürliche Sorgerecht aberkannt wurde und er es erneut beantragen muss.

Daher die Frage:

Welches Gericht hat mit welchem Beschluss dem Vater eines nicht ehelichen Kindes, das NATÜRLICHE Sorgerecht (A), gemäß Art. 6, II, GG) genommen?

Sollte Ihnen die Verfassungswidrigkeit dieses Gesetzesvor-Schlags ebenfalls so ins Auge springen, wie uns und den Kindern, die /1/ lesen, würden Sie dafür eintreten, dass eheliche und nicht eheliche Kinder gleich behandelt werden, wie es Art. 6, V, GG vorsieht:

Durch die Anerkennung des NATÜRLICHEN Rechts auf das Sorgerecht des NATÜRLICHEN (also leiblichen) Vaters ab Geburt?

Mit freundlichen Grüßen

Michael Baleanu

/1/ https://www.btg-bestellservice.de/pdf/20183100.pdf
/2/ http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/RefE_SorgeR.pdf?__blob=publicationFile

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