Frage an Eckhard Pols bezüglich Innere Sicherheit

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Eckhard Pols
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Frage von Claas P. •

Frage an Eckhard Pols von Claas P. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Pols,

wie es aussieht, wird derzeit die Einführung der Vorratsdatenspeicherung geplant.
Ich möchte gerne wissen, ob sie, falls es zur Abstimmung kommt, dafür oder dagegen stimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Claas Pottgießer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Pottgießer,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Vorratsdatenspeicherung. Bisher liegt lediglich ein Referententwurf vor, der nun noch im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren diskutiert und bearbeitet wird. Daher kann ich auch noch nicht endgültig sagen, wie ich abstimmen werde.

Ich bin mir natürlich der Sensibilität des Themas Vorratsdatenspeicherung bewusst. Erlauben Sie mir daher zunächst einige grundsätzliche Kommentare zu den Leitlinien zur Neuregelung von Speicherfristen für Telefon- und Internet-Daten darzustellen.

Mit der geplanten Neuregelung soll die Anonymität des Internets keinen Schutz mehr bieten können. Ausschließlich zur Aufklärung schwerster Straftaten sollen Daten gespeichert werden dürfen – die IP-Adressen von PCs sowie Informationen, welche Rufnummern wann angerufen wurden. Oft sind die anfallenden Verbindungsdaten die einzigen Spuren, mit denen die Täter überführt werden können. Wie bereits erwähnt, erfolgt ein Abruf der Daten nur bei schwersten Straftaten und nach vorheriger Genehmigung durch einen Richter. Die betroffenen Personen müssen vor dem Abruf ihrer Daten grundsätzlich benachrichtigt werden. Von einer anlasslosen Überwachung aller Bürger und Speicherung sämtlicher Daten kann also nicht die Rede sein. In richterlich genehmigten Fällen ist die Speicherfrist zudem beschränkt – nach spätestens zehn Wochen werden die Daten gelöscht. Inhalte von Anrufen und aufgerufene Internetseiten werden grundsätzlich nicht gespeichert. Darüber hinaus ist der gesamte E-Mail-Bereich von der Speicherung ausgenommen. Auf Basis der hervorgegangenen Ausführungen, hoffe ich, dass Ich Ihnen Ihre Sorgen zu dieser Neuregelung der Speicherfristen für Telefon- und Internet-Daten nehmen konnte.

Mit den vorgestellten Leitlinien wird das langjährige Anliegen der Union für eine bessere Verbrechensbekämpfung nunmehr mit Augenmaß umgesetzt. Die Vorratsdatenspeicherung ist ein effektives Ermittlungsinstrument, auf das wir mit Blick auf die aktuell angespannte Sicherheitslage nicht verzichten können. Es geht hierbei um schwere Verbrechen, um organisierte Kriminalität, Kinderpornographie und Terrorismus. Zwischen den Jahren 2010 und 2013 haben sich allein in Niedersachsen 185 schwere Straftaten ereignet, die aufgrund fehlender Vorratsdatenspeicherung nicht aufgeklärt werden konnten. Davor sollen die Bürgerinnen und Bürger in Zukunft besser geschützt werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Eckhard Pols, MdB

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CDU

Sehr geehrter Herr Pottgießer,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Vorratsdatenspeicherung. Bisher liegt lediglich ein Referentenenttwurf vor, der nun noch im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren diskutiert und bearbeitet wird. Daher kann ich auch noch nicht endgültig sagen, wie ich abstimmen werde.

Ich bin mir natürlich der Sensibilität des Themas Vorratsdatenspeicherung bewusst. Erlauben Sie mir daher zunächst einige grundsätzliche Kommentare zu den Leitlinien zur Neuregelung von Speicherfristen für Telefon- und Internet-Daten darzustellen.

Mit der geplanten Neuregelung soll die Anonymität des Internets keinen Schutz mehr bieten können. Ausschließlich zur Aufklärung schwerster Straftaten sollen Daten gespeichert werden dürfen – die IP-Adressen von PCs sowie Informationen, welche Rufnummern wann angerufen wurden. Oft sind die anfallenden Verbindungsdaten die einzigen Spuren, mit denen die Täter überführt werden können. Wie bereits erwähnt, erfolgt ein Abruf der Daten nur bei schwersten Straftaten und nach vorheriger Genehmigung durch einen Richter. Die betroffenen Personen müssen vor dem Abruf ihrer Daten grundsätzlich benachrichtigt werden. Von einer anlasslosen Überwachung aller Bürger und Speicherung sämtlicher Daten kann also nicht die Rede sein. In richterlich genehmigten Fällen ist die Speicherfrist zudem beschränkt – nach spätestens zehn Wochen werden die Daten gelöscht. Inhalte von Anrufen und aufgerufene Internetseiten werden grundsätzlich nicht gespeichert. Darüber hinaus ist der gesamte E-Mail-Bereich von der Speicherung ausgenommen. Auf Basis der hervorgegangenen Ausführungen, hoffe ich, dass Ich Ihnen Ihre Sorgen zu dieser Neuregelung der Speicherfristen für Telefon- und Internet-Daten nehmen konnte.

Mit den vorgestellten Leitlinien wird das langjährige Anliegen der Union für eine bessere Verbrechensbekämpfung nunmehr mit Augenmaß umgesetzt. Die Vorratsdatenspeicherung ist ein effektives Ermittlungsinstrument, auf das wir mit Blick auf die aktuell angespannte Sicherheitslage nicht verzichten können. Es geht hierbei um schwere Verbrechen, um organisierte Kriminalität, Kinderpornographie und Terrorismus. Zwischen den Jahren 2010 und 2013 haben sich allein in Niedersachsen 185 schwere Straftaten ereignet, die aufgrund fehlender Vorratsdatenspeicherung nicht aufgeklärt werden konnten. Davor sollen die Bürgerinnen und Bürger in Zukunft besser geschützt werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Eckhard Pols, MdB