Frage an Eduard Nöth von Otwin S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Herr Nöth,
Sollte Ihrer Meinung das Allgemeinwohl vor Einzelinteressen gehn?
mit freundlichen Grüßen Schneider
Sehr geehrter Herr Schneider,
die grundsätzliche Frage, die Sie stellen,müsste eigentlich sehr ausführlich und immer auch fallbezogen Beantwortet werden. Es gibt keine einheitliche und allgemein gültige Antwort. Aufgabe der Politik und der Entscheidungsträger ist immer ein notwendiger und sorgfältiger Abwägungsprozess. Dabei hat sicherlich das Wohl der Allgemeinheit grundsätzlich Vorrang. Es muss jedoch auch das berechtigte Interesse des Einzelnen in den Abwägungs- und Entscheidungsprozess einbezogen werden. Natürlich lässt sich dabei auch trefflich streiten über das "Wohl der Allgemeinheit", das ja per se nicht definiert ist. Ich würde also sagen, Vorrang des Wohles der Allgemeinheit, jedoch unter strikter Abwägung von berechtigtem Einzelinteresse. Es kann natürlich das Wohl der Allgemeinheit mit dem Einzelinteresse deckungsgleich sein.
Beste Grüße E. Nöth, MdL