Frage an Ekin Deligöz bezüglich Recht

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Ekin Deligöz
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Frage von Christoph W. •

Frage an Ekin Deligöz von Christoph W. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Deligöz,

aus aktuellem Anlass möchte ich Sie nach Ihrer Einschätzung fragen, zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen den Chefredakteur von CORRECTIV, Herrn Oliver Schröm.

Diesem wird „Anstiftung zum Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen” nach §17 UWG (Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb) vorgeworfen. Es handelt sich dabei um den ersten bekannten Fall, bei dem dieser Paragraph auf einen Journalisten angewandt wird.

Demgegenüber verlaufen die Ermittlungen gegen die Verantwortlichen des sogenannten Cum-Ex-Skandals, der durch die Herrn Schröm zur Last gelegten Recherchen erst ans Tageslicht kam, nach meiner Kenntis wenig aussichtsreich.

In der Gesamtbetrachtung könnte der Eindruck entstehen, dass Gesetzgeber und Justiz den Wirtschaftsverbrechern nicht wirkungsvoll entgegentreten, während gegen die Überbringer unliebsamer Nachrichten mit aller Härte des Gesetzes vorgegangen wird um diese und gleichgesinnte in Zukunft vor ähnlichen Enthüllungen abzuschrecken.

Was denken Sie, könnten Sie als MdB tun, um hier dem Rechtsempfinden "des Bürgers" näher zu kommen?

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Werner

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Sehr geehrter Herr W.,

es gibt zwei gute Nachrichten. Die erste: Das Ermittlungsverfahren gegen Oliver Schroöm (Correctiv) hat die Hamburger Staatsanwaltschaft (die aufgrund eines Übernahmeersuchens der Schweiz mit der Sache befasst worden war) im Juli 2019 wegen mangelnden Tatverdachtes endlich eingestellt (https://correctiv.org/in-eigener-sache/2019/07/12/ermittlungsverfahren-gegen-correctiv-chefredakteur-eingestellt/ ). Die zweite: Wir haben in der Grünen Bundestagsfraktion intensiv mit Oliver Schröm als betroffenem Journalist zusammengearbeitet bei der hinsichtlich Pressefreiheit zunächst völlig unzureichenden Umsetzung der EU-Geschäftsgeheimnisrichtlinie durch die Bundesregierung. Und wir haben dazu beigetragen, dass dieser Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Geschäftsgeheimnisgesetz (der u.a. den § 17 UWG ersetzt) neben anderen Punkten zum Schutz der Recherchetätigkeit von Journalisten und Journalistinnen geändert wurde (https://www.gruene-bundestag.de/themen/rechtspolitik/koalition-bessert-nach )

Mit freundlichen Grüßen
Ekin Deligöz

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