Frage an Elisabeth Jeggle bezüglich Gesundheit

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Elisabeth Jeggle
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Frage von Jürgen J. •

Frage an Elisabeth Jeggle von Jürgen J. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Jeggle,
die e-Zigarette soll jetzt durch die Hintertür verboten werden. Inwiefern haben Sie sich eingehend mit dieser Materie vertraut gemacht um sich selbst, unter Berücksichgung der im www zur Verfügung stehenden Studien und Fakten, ein Urteil bilden zu können? Unter http://www.dampfzeichen.de/Holger-Nils-Dampfer-Brief.pdf www.rursus.de und http://ig-ed.org/ sind hilfreiche Informationen abrufbar, die zur Wahrheitsfindung bezüglich e-Zigarette helfen.
Wie stehen Sie zur Entscheidung von Menschen/Bürgern/Wählern für sich selbst zu entscheiden (Recht auf Persönlichkeitsentfaltung und Selbstbestimmung), ob sie nun Tabakwaren oder die weniger schädliche sogenannte e-Zigarette als Konsum-Genussmittel nutzen, weil sie nicht verzichten/aufhören wollen?
Wie stehen Sie zur Entscheidung der Kommission zur Regulierung der Tabakverordnung Nikotinhaltige Liquids als Medikament/Arzneimittel einzustufen, obwohl dies rechtlich nichthaltbarist?
Anmerkung: Die Zulassung als Arzneimittel ist aus Kostengründen von den Liquidherstellern nicht so einfach zu bewältigen/mit Risiko verbunden und hat defakto das Aus der Liquids zur Folge. Ist das erklärte Ziel der Kommission? Was soll das auf abgeordnetenwatch.de so gern zitierte: wenn, dann wird es erst 2016 Gesetz und auch dann wäre die Versorgung ja weiterhin gewährleistet.
Ja sicher, in Apotheken, zu welchen Preisen und mit was für Beschränkungen, die für Tabakwaren und Alkohol(die psychoaktivste "Droge") nicht gelten! Absolut inakzeptabel!!
Nach http://blog.rursus.de/2013/04/entwohnung-fuhrt-zum-verbot-der-ezigarette/ soll die anfänglich existierende 4mg Grenze gestrichen werden, so dass selbst nikotinfreie Liquids Apothekenpflichtig wären? Wenn hier tatsächlich die Gesundheit der Menschen im Vordergrund steht,was ich bezweifel(!), dann gäbe es für Lebensmittel/Konsumgüter des täglichen Bedarfs keine EU abgesegneten Schadstoffobergrenzen!
Danke für Ihre Antwort

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Jotazt,

da die E-Zigarette ein relativ neues Produkt ist, herrscht bislang bei Verbrauchern, Herstellern und öffentlichen Stellen Unsicherheit darüber, wie diese rechtlich einzustufen ist. Es handelt sich jedoch um ein nikotinhaltiges Erzeugnis und daher ist eine eindeutige Klassifizierung, gerade zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, nötig.

Derzeit bekomme ich eine Vielzahl an Informationen, die sich sowohl für, als auch gegen die Einstufung der E-Zigarette als Arzneimittel aussprechen. Basierend darauf und durch Diskussionen mit den Kollegen werde ich mir eine abschließende Meinung zu dieser Problematik bilden.

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Jeggle, MdEP