Frage an Elisabeth Schroedter bezüglich Soziale Sicherung

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Elisabeth Schroedter
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Jens N. •

Frage an Elisabeth Schroedter von Jens N. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Schroedter,

Ich habe ihre Fraktion 2004 gewählt. 7/2005 haben Sie bei den Änderungsabstimmungen zur Eigenversorgung der EU-Abgeordneten (Abgeordnetenstatut) für die Fortführung von Büropauschalen ohne Beleg gestimmt. Der Fortführung des Pensionsfonds stimmten Sie ebenfalls zu. Mich würde interessieren warum Sie das für angemessen halten.

MfG

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Nielsen!

Zunächst möchte ich mich für meine verspätete Antwort bei Ihnen entschuldigen! Ich war in den letzten Wochen sehr viel unterwegs und habe es deshalb nicht geschafft, meine Emails zeitnah zu bearbeiten.

Im der Plenumssitzung im Juli 2005 gab es keine Abstimmung zur Eigenversorgung von Abgeordneten und auch keine zum Abgeordnetenstatut. Das Abgeordnetenstatut stand am 23.Juni 2005 auf der Tagesordnung. Dieses Abgeordnetenstatut soll mit der nächsten Legislaturperiode, also für das Parlament, welches 2009 gewählt wird, in Kraft treten. Über die Fortführung "von Büropauschalen ohne Belege" wurde im Rahmen des Statutes nicht abgestimmt. Das Statut selbst lässt diese Frage offen, unter welchen Bedingungen in Zukunft die Büroausgaben erstattet werden. In der Passage in Artikel 20, Absatz 3 und 4 heißt es: "(3) Die übrigen mandatbedingten Aufwendungen können pauschal erstattet werden", (4) Das Parlament legt die Bedingungen für die Wahrnehmung dieses Anspruches fest.". Das Parlament muss also noch festlegen, welche Büroausgaben und unter welchen Bedingungen und wie erstattet werden. Ich halte es für richtig, dass diese Frage nicht im Statut geklärt wird, sondern das Parlament hier eigenverantwortlich eine Regelung trifft, die auf der einen Seite eine freie Mandatstausübung gewährleistet und auf der anderen Seite den Grundprinzipien des verantwortlichen Umgangs mit öffentlichen Geldern entspricht. Der EU-Vertrag sieht vor, dass der Europäische Rat (also die 27 Staats- und Regierungschefs) und nicht das Parlament für den Text des Abgeordnetenstatutes verantwortlich zeichnet, das Parlament dem lediglich zustimmen kann.

Zurzeit haben wir eine Büropauschale. Bereits heute hefte ich die Belege zum Nachweis der Ausgaben daraus ab.

Den zweiten Teil Ihrer Frage betreffend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich dem so nicht zugestimmt habe, sondern den Änderungsanträgen meiner Fraktion. Diese zielten darauf ab, dass die erworbenen Rechte und Anwartschaften derjenigen garantiert werden, die bisher in den freiwilligen Pensionsfonds eingezahlt haben. Für den Zeitpunkt ab Inkrafttreten des Abgeordnetenstatutes sahen wir einen Fonds für die Ruhegehälter vor, an welchen sich die Abgeordneten zu einem Drittel selbst beteiligen.

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Schroedter