Im Beitragsstabilisierungsgesetz sind Kinderpsychiater von einer möglichen Budgetierung ausgenommen, Kinderpsychotherapeuten allerdings nicht. Wie lässt sich dies erklären?
Sehr geehrte Frau Zeulner,
im Koalitionsvertrag fordern Sie eine bessere psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Dazu könnte eine eigene Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche dienen. Bis dies umgesetzt werden kann, haben viele KVen die Deckelung für hälftige Versorgungsaufträge eingeführt. Dies soll nun im Beitragsstabilisierungsgesetz verhindert werden. Nach ständiger Rechtssprechung des BSG muss es Psychotherapeuten bei einer Maximalauslastung ermöglicht werden, nach Abzug ihrer Praxiskosten den durchschnittlichen Ertrag unterdurchschnittlich verdienender Facharztgruppen zu erwirtschaften. Gerade bei Kindern und Jugendlichen fällt sehr viel unvergütete notwendige Arbeit an (Kontakt zu Eltern, Schule, Jugendamt, Berichte, Gutachten §35a SGB 8 u.a.)
Beispielsweise könnte man an der Telematik Infrastruktur sparen, die sehr hohe Kosten, Mehraufwand (der Verwaltungsaufwand hat einen Umfang der Behandlung von zwei Patienten) und fragwürden Nutzen mit sich bringt.
Sehr geehrte Frau G.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Mich haben mehr als 3.000 Mails und mehrere hundert Briefe zu diesem Thema erreicht und ich nehme die Berichte und Einschätzungen zu den Honorarkürzung sowie der Stabilisierungsmaßnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung und deren Auswirkungen auf die psychotherapeutische Versorgung sehr ernst. Auch in persönlichen Gesprächen mit den Therapeuten aus meinem Wahlkreis habe ich einen deutlichen Eindruck erhalten.
Die Problematik der Budgetierung bei halben Sitzen wurde dabei ebenso angesprochen und ich teile die Meinung, dass es hier eine Lösung braucht. Ich sehe hier einen Weg wie ihn der ehemalige unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesauschusses Prof. Josef Hecken aufzeigt: Eine zusätzliche Vergütung doch zu ermöglichen, wenn es um die schwer erkrankten Patientinnen und Patienten, insbesondere Kinder und Jugendliche, geht. Hierfür setze ich mich mit aller Kraft in den aktuellen Verhandlungen ein. Mir ist bewusst, dass eine Reform der GKV-Finanzen unumgänglich ist, weil der Beitragssatz der gesetzlich Versicherten sich nicht, wie seit 2022 geschehen, innerhalb der nächsten 4 Jahre nochmals verdoppeln darf. Das würde nicht nur meinem, sondern dem Gerechtigkeitsempfinden aller Beitragszahler widersprechen. Daher braucht es ein gerechtes Gesamtpaket, das solche Möglichkeiten wie die eben beschriebene ermöglicht, um die Akzeptanz der Mehrheit der Menschen zu erreichen.
So schaffen wir uns auch Raum für die gesonderte Bedarfsplanung, wie Sie sie ja auch betonen. Diese wird dringend benötigt, weil die bestehende Regelung einen systematischen Mangel an Kinder- und Jugendpsychotherapeuten schafft. Ich bleibe hier dran für eine zeitnahe Umsetzung: Die gesetzlichen Vorbereitungen laufen bereits im BMG.
Mit freundlichen Grüßen
Emmi Zeulner, MdB
