Frage an Enak Ferlemann von Philipp Q. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Ferlemann,
im Freundeskreis diskutierten wir vor kurzem um Lobbyismus und ob dies eine Form der Korruption sei.
Als Beispiel seien hier Altkanzler Schröder´s putinfreundliche Politik und seine jetzige Aufsichtsratsposition bei Gazprom oder um Herrn Clements Versuch die Wahlen in Hessen gegen seine eigene Partei, und für seinen jetzigen Arbeitgeber zu beeinflussen.
Zugebenermaßen handelt es sich bei den beiden Fällen um SPD-Politiker, ich hätte hier aber auch gut gerne CDU-Politiker nennen können.
Zurück zur Frage.
Die herrschende rechtliche Definition von Korruption ist folgende: Korruption ist rechtlich gesehen ein Missbrauch von anvertrauter Macht zum eigenen Vorteil. Es gibt aktive und passive Korruption.
Die Frage ist ob es eine Korruption ist, wenn Lobbisten Politikern Honig ums Maul schmiert, mit Prämien und Posten hantieren und Geld versprechen ...
Das ist eigentlich ganz einfach.
Bietet es die Lobby an? Ja!
Fließt Geld/Geldwerte Vorteile? Ja!
Beabsichtigt man Vorteile? Ja!
Daher korrumpiert die Lobby aktiv!
Sind die Politiker passiv korrupt?
Nehmen sie die STellen an? Ja!
Erhalten sie Geld oder andere Vorteile dadurch? Ja!
Handeln sie im Interesse der Firma? - anzunehmen -
Ja, die Politiker sind passiv korrupt!
Somit handelt es sich populärwissenschaftlich betrachtet um eine legale Art der Korruption.
Meine Frage ist jetzt, warum der Bundestag das für letztes Jahr beabsichtige Antikorruptionsgesetz so sehr stiefkindlich handhabt und doch gar nicht erst zur Abstimmung angenommen wurde. Die UN hat dies zurecht sehr kritisch beäugt und m.M nach stehen wir dadurch in Sachen der Korruption von Politikern auf gleicher Stufe wie irgendwelche kaum entwickelte südafrikanische Staaten.
Ich bedanke mich für Ihre Zeit und Mühe diesen doch etwas länger gewordenen Kommentar durchzulesen und evtl. sogar zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Quos
Sehr geehrter Herr Quos,
ich bedanke mich für Ihre Frage vom 03.04.2008.
Lobbyismus können Sie nicht per se unter den Tatbestand der Korruption subsumieren. Er ist zunächst einmal nur eine auch in der Demokratie zulässige Form der Interessen - bzw. Meinungsvertretung, durchaus auch in Paarung mit dem Ziel einer Beeinflussung. Ich weiß darum und kann damit umgehen.
Im politischen Sinn ist Korruption die Verletzung eines allgemeinen Interesses zu Gunsten eines speziellen Vorteils. Kernelement von korruptem Verhalten ist daher das Ausnutzen einer Machtposition, sei es auch bei einer geringen Macht, für den persönlichen Vorteil und unter Missachtung universalistischer Verhaltensnormen, seien es moralische Standards, Amtspflichten oder Gesetze. Wie Sie richtig darstellen, gibt es Korruption in passiver und aktiver Form.
Ich kenne die Kritik von Transparency International, dass Deutschland die UN – Konvention unterzeichnet, aber das deutsche Antikorruptionsgesetz noch nicht neu im Sinne der Konvention gefasst hat. Dass die Neuregelung noch einige Zeit dauert, mag man auch durchaus bedauern. Unabhängig von gesetzlichen Vorschriften gilt für mich:
Ich lasse mich nicht von Lobbyisten korrumpieren und mache mich nicht abhängig von ihnen. Davon können Sie ausgehen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Enak Ferlemann MdB