Frage an Ernst-Reinhard Beck bezüglich Recht

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Ernst-Reinhard Beck
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Frage von Dirk S. •

Frage an Ernst-Reinhard Beck von Dirk S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Beck,

wir, in diesem Fall Deutschland, sind doch meines Wissens nach Gründungsmitglieder des Grecco-Abkommens. Es ist für mich peinlich zu sehen, dass es nach dieser Zeit nicht gelungen ist dieses zu ratifizieren!! Wie stehen Sie grundsätzlich zu diesem Abkommen und was spricht ihrer Meinung gegen eine Verschärfung der Gesetze und Vorschriften???
Meines Erachtens müsste die Unabhängigkeit unserer Volksvertreter auch ein Verbot von Vorstandsarbeit in Wirtschaftunternehmen einschliessen.

Mit freundlichem Gruß
D. Seiger

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Seiger,

unlängst hat die Bundesregierung genau zu Ihrer Frage eine Antwort auf eine Schriftliche Frage an die Bundesregierung veröffentlicht:

"Die Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) hat im Rahmen ihrer Dritten Evaluierungsrunde eine Reihe von Empfehlungen zum Thema „Pönalisierung von Korruption“ an Deutschland gerichtet, die im Wesentlichen darauf zurückgehen, dass Deutschland das Strafrechtsübereinkommen des Europarates und das dazugehörige Zusatzprotokoll noch nicht vollständig umgesetzt und ratifiziert hat. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass Deutschland das Strafrechtsübereinkommen und das Zusatzprotokoll ratifizieren kann. Den Entwurf für ein entsprechendes Vertragsgesetz, mit dem die Voraussetzungen nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes für die Ratifizierung des Übereinkommens geschaffen werden, wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag vorlegen, sobald Einvernehmen über ein Gesetz zur Ausführung des Übereinkommens und des Zusatzprotokolls besteht. Dazu wäre grundsätzlich eine Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung erforderlich. Ein Gesetzentwurf dazu soll aus der Mitte des Deutschen Bundestages vorgelegt werden. Wann dies der Fall ist, lässt sich noch nicht absehen.
Weitere GRECO-Empfehlungen aus der Dritten Evaluierungsrunde betreffen das Thema „Transparenz der Parteienfinanzierung“. Das Parteienrecht mit dem Recht der Parteienfinanzierung ist eine Materie, die traditionell vom Deutschen Bundestag selbst wahrgenommen wird. Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages sowie die Rechtsstellungskommission des Deutschen Bundestages haben sich mit den entsprechenden GRECO-Empfehlungen bereits mehrfach befasst.
Es trifft zu, dass Deutschland das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption gezeichnet, aber bislang noch nicht ratifiziert hat."

Ich verweise Sie gerne auch auf meine Antwort bei "abgeordnetenwatch.de" vom 11. Juli ebenfalls zum Thema.

Mit freundlichen Grüßen

Ernst-Reinhard Beck