Frage an Erwin Huber von Josef P. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Huber,
finden Sie richtig, wie die katholische Kirche eigene Mitarbeitern behandelt?
Was sagen Sie zu nachfolgend beschriebener Entlassung meiner inzwischen Exfrau?
In Buch am Erlbach in Niederbayern wurde 2003 die sehr kompetente und loyale Leiterin des katholischen Kindergarten St. Irmengard während der Probezeit nur deshalb entlassen, weil ihr Mann – ich - die Kirche kritisiert hatte. Der Bürgermeister hatte später u. a. auch diese ungerechte Entlassung für seine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Pfarrer verwendet. Dieser rücksichtslose Pfarrer – 2005 nach Ffb versetzt - und sein damaliger Kirchenpfleger haben 2007 alles zugegeben! Weder der Pfarrer, noch das Ordinariat in München haben sich entschuldigt und die Schäden wieder gutgemacht!
Sind Sie auch der Meinung, daß die katholische Kirche in diesem Fall das Arbeitsrecht dazu mißbraucht hat, einen Kirchenkritiker mit der Entlassung eines völlig unschuldigen Menschen zu bestrafen?
Mit freundlichen Grüßen
Josef Pfeil
Sehr geehrter Herr Pfeil,
bitte haben Sie Verständnis, dass ich Einzelfälle, die dem Arbeitsrecht und der Dienstaufsicht unterliegen, nicht kommentiere.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Erwin Huber