Frage an Erwin Huber bezüglich Finanzen

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Erwin Huber
CSU
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Frage von Andreas H. •

Frage an Erwin Huber von Andreas H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Huber,

ich hätte zwei Fragen bzgl. Finanznen:

Wie wollen SIE mir persönlich erklären, dass ich immer weniger Geld zur Verfügung habe?? Es kann nicht angehen, dass ich eine tarifliche Gehaltserhöhung bekomme und mir netto nur 46% bleiben?
Ist es sozial, dass ICH 54 % meines Einkommens an den Staat abtreten muss?
Ich bin für Steuern, aber es soll gerecht und nicht Aasgeiermäßig sein.

Warum werden ab nächstes Jahr die Einkünfte aus Aktiengewinnen versteuert? Ich habe durch die aktuelle Finanzkriese mehrere TEUR verloren, hier bekomme ich keine Subventionen vom Staat. Hätte ich jedoch mehrere TEUR Gewinn erzielt, so müsste ich wieder Geld abtreten. Dies will und kann ich nicht verstehen, warum ich für Verluste selbst haften muss und für Gewinne ich mit dem Staat eilen muss.

Mit freundlichen Grüßen

Huber Andreas

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Huber,

Sie sprechen ein Thema an, das mir sehr am Herzen liegt: Der Ertrag von Arbeit muss so weit wie möglich in den Händen der Arbeitnehmer bleiben. Daher arbeitet die CSU für ein einfaches, gerechtes und wettbewerbsfähiges Steuersystem. Mit dem Steuerkonzept "Mehr Netto für alle" habe ich im Mai 2008 einen wirksamen Vorschlag für eine echte Entlastung für alle Leistungsträger in unserer Gesellschaft vorgelegt: für die Familien, Arbeitnehmer und den Mittelstand.

Viele Arbeitnehmer spüren nicht, dass der wirtschaftliche Aufschwung in Deutschland bei ihnen persönlich ankommt. Die Tarifabschlüsse der letzten Monate haben für viele Beschäftigte eine nennenswerte Erhöhung des Bruttolohns gebracht. Aber Lohnerhöhungen werden vielfach durch Preissteigerungen bei den Ausgaben des täglichen Bedarfs und vor allem bei Strom und Benzin aufgezehrt. Deshalb will die CSU: Jeder einzelne muss von Lohnerhöhungen wirklich profitieren.

Der Staat darf nicht auf Kosten seiner Bürgerinnen und Bürger Gewinner der Inflation sein. Zusätzliche Steuereinnahmen, die aus nominalen Lohnerhöhungen resultieren, müssen an die Bürger zurückgegeben werden. Denn ihnen stehen vielfach Reallohnverluste gegenüber. Es ist nicht in Ordnung, wenn der Staat Scheineinkommen besteuert, indem er den Lohn- und Einkommensteuertarif über Jahre hinweg unverändert lässt und auf diese Weise die Bürger immer stärker zur Kasse bittet.

Die CSU will vor diesem Hintergrund deutliche Entlastungen bei Steuern und Abgaben, vor allem für Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen. Die dazu notwendige Senkung des Einkommensteuertarifs soll nicht durch den Abbau von Abzugsmöglichkeiten gegenfinanziert werden. Vielmehr sollen die haushaltspolitischen Spielräume genutzt werden, um eine echte Entlastung für Jedermann zu erreichen.

Weitere Details zu unserem Steuererntlastungskonzept finden Sie im Internet unter www.csu-mehr-netto-fuer-alle.de

Zum zweiten Teil Ihrer Frage:

Auch bisher mussten Aktiengewinne, die innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr erzielt wurden, mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden. Das war aber eher eine "Freiwilligensteuer", weil die Finanzämter zu deren Erfassung nur auf die Steuererklärungen zurückgreifen konnten und somit auf die Ehrlichkeit der Steuerzahler angewiesen waren. Die rot-grüne Bundesregierung führte darauf hin den Kontenabruf ein, der aber viele Anleger abschreckte, so dass sie ihr Kapital eher im Ausland als in Deutschland angelegt haben. Die Große Koalition hat deshalb beschlossen, ab dem 1.1.2009 die sehr transparente Abgeltungsteuer für private Kapitalerträge sowie Veräußerungsgewinne aus Kapitalanlagen und Termingeschäften einzuführen.

Im Rahmen der Abgeltungsteuer entfällt die einjährige Spekulationsfrist, das heißt: Veräußerungsgewinne sind künftig unabhängig von der Haltedauer beim Anleger steuerpflichtig. Allerdings hat der Gesetzgeber aus Vertrauensschutzgründen eine Übergangsregelung getroffen. Danach findet die Neuregelung nur für nach dem 31. Dezember 2008 erworbene Kapitalanlagen Anwendung. Für die bis zu diesem Stichtag angeschafften Kapitalanlagen bleibt die bisherige Regelung maßgebend, sie können also außerhalb der Jahresfrist weiterhin steuerfrei veräußert werden.

Steuerpflichtige, deren persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, können ihre Erträge auch ab 2009 weiterhin im Rahmen der Veranlagung erklären, so dass statt des Abgeltungsteuersatzes der niedrigere persönliche Steuersatz zur Anwendung kommt (Veranlagungswahlrecht). Mit der Abgeltungsteuer werden attraktive ertragsteuerliche Rahmenbedingungen geboten. Für die Bürger wird die Besteuerung von Kapitalerträgen und privaten Veräußerungsgewinnen transparenter und einfacher.

Die Anleger können auch künftig Verluste aus Aktiengeschäften mit ihren Aktiengewinnen verrechnen. Es können sogar die Verluste, die innerhalb des Kalenderjahres nicht verrechnet werden können, in die folgenden Kalenderjahre vorgetragen werden und mit Gewinnen aus zukünftigen Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Positiv für den Anleger ist, dass bei nach dem 31. Dezember 2008 angeschafften Aktien Veräußerungsverluste außerhalb der Jahresfrist, die bislang steuerlich nicht mehr relevant waren, künftig verrechenbar bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Erwin Huber