Frage an Eva Trageser-Heininger bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Eva Trageser-Heininger
SPD
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Frage von Robert S. •

Frage an Eva Trageser-Heininger von Robert S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Wie stehen Sie zur Abschaffung von Hartz 4

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Antwort von
SPD

Lieber Herr Schuck,

ich freue mich sehr über Ihre Frage und Ihr Interesse an meiner Kandidatur und meinen Positionen.

Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz IV") hat die damalige rot-grüne Bundesregierung einen jahrelangen Reformstau unter Helmut Kohl aufgebrochen und dringend notwendige Reformen durchgeführt. Binnen weniger Jahre wandelte sich Deutschland vom "kranken Mann Europas" zu einer wettbewerbsfähigen und robusten Volkswirtschaft. Viele Ökonomen führen dies - neben weiteren Effekten - auch auf die rot-grünen Arbeitsmarktreformen zurück.
Durch die Zusammenlegung von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe hat rot-grün es geschafft, erwerbsfähige Sozialhilfebezieher wieder in den Vermittlungsprozess einzubinden. Ebenfalls erhielten die Kommunen die Möglichkeit, Jobcenter gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit zu betreiben und somit direkten Einfluss auf die Entwicklung des Arbeitsmarktes in ihrer Region zu nehmen. Dies sind zweifelsohne positive Effekte.

Allerdings verschließe ich auch nicht die Augen vor der negativen Effekten der Reformen. Heute müssen wir als SPD feststellen: Ja, wir haben bei den Arbeitsmarktreformen Fehler gemacht und sind an manchen Stellen z.B. bei der weitestgehenden Liberalisierung der Leiharbeit viel zu sehr dem neoliberalen Zeitgeist erlegen. Hier müssen wir als SPD gegensteuern. Darum brauchen wir ab dem 22. September wieder eine SPD geführte Bundesregierung um die Möglichkeit zu haben, Fehler und Fehlentwicklungen zu korrigieren. Daran will ich künftig als Landtagsabgeordnete durch die Erarbeitung und Unterstützung entsprechender Bundesratsinitiativen mitwirken. Ich plädiere zwar nicht für eine vollständige Abschaffung der Reformen, allerdings bin ich sehr wohl der Meinung, dass es einiger Änderungen bedarf und z.B. langjährige Beitragszeiten deutlich stärker als bisher berücksichtigt werden müssen.

Herzliche Grüße,

Ihre Eva Trageser-Heininger