Frage an Evelin Groß bezüglich Innere Sicherheit

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Evelin Groß
CDU
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Frage von Michael W. •

Frage an Evelin Groß von Michael W. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Groß,
in Sachen Herstellungsbeiträge für Abwasseranlagen argumentieren Sie und andere Vertreter der CDU immer wieder, diese Beiträge könnten nicht abgeschafft werden, weil das "zu einer nicht mehr zumutbaren Erhöhung der Gebühren" führen würde.
Offenbar verkennen Sie dabei, dass es für die Bürger unerheblich ist, ob ihre Abwasserkosten "Gebühren" oder "Beiträge" heißen. Maßstab müssen also die Gesamt-Abwasserkosten sein, die jeder zu tragen hat.
Erkennt man bei der CDU nicht die Ungerechtigkeit, die darin besteht, dass es eine Gruppe von Bürgern gibt, die "Beitragspflichtigen", die neben ihren Abwassergebühren zusätzlich noch Beiträge in erheblicher Höhe bezahlen sollen? Oder verschweigt man sie bewusst, weil das Geld eben knapp ist? Geht bei Ihrer Kommunalabgabenpolitik Kassenlage vor Gerechtigkeit? Das dürfte in hohem Maße verfassungswidrig sein.
Sind Sie der Meinung, dass die CDU-Fraktion in der nächsten Legislaturperiode an dem o. a. Standpunkt festhalten sollte?
Ihre Antworten auf diese Fragen sind für viele Wähler von Bedeutung. Bitte antworten Sie vom Grundsatz her und verzichten Sie möglichst auf Bezüge zum "Beitragsbegrenzungsgesetz", da dieses die Grundfragen nicht beantwortet..
Mit freundlichen Grüßen
M. Wilhelm

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wilhelm ,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Abwasser. Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag hat sich – entgegen der Forderung der Fraktion DIE LINKE - bewusst gegen eine reine Gebührenfinanzierung im Bereich der Abwasserentsorgung entschieden, da dies mancherorts zu erheblichen Belastungen der Bürger führen würde. Auch der Verfassungsgerichtshof sieht dies so. Er hat für diesen Fall in seinen Urteil vom 23. April 2009 von „nicht mehr zumutbaren Gebührensätzen“ gesprochen.
Durch einen flächendeckenden Wechsel auf eine reine Gebührenfinanzierung würden die Gesamtkosten für den Abwasserbereich im Übrigen in keiner Weise reduziert. Deshalb sind wir den einzig gangbaren Weg gegangen und wollen auch in Zukunft mit Gebühren und Beiträgen im Abwasserbereich arbeiten. Durch unser Beitragsbegrenzungsgesetz entlasten wir die Eigentümerinnen und Eigentümer zugleich um ca. 1,8 Milliarden Euro (in den nächsten 50 Jahren). Dies ist sehr viel Geld. Wir haben uns aber zu diesem Weg entschieden, weil wir wissen, dass auf die heutige Eigentümergeneration aufgrund der teilungsbedingten Folgen, sprich 40 Jahren DDR-Misswirtschaft, enorme Belastungen zukommen. Um diese abzufedern, bleibt es auch in der nächsten Legislatur bei dem jüngst geänderten Kommunalabgabengesetz.

Mit freundlichen Grüßen

Evelin Groß, MdL