Wie stehen Sie zum Beschluss im Koalitionsausschuss, der Einsichtnahmen über das IFG verhindert oder erschwert?
Letztes Jahr schrieben Sie, im Zuge der IFG-Reform „Lücken im Transparenzregister schließen“ und „unrechtmäßige Zahlungen“ verhindert zu wollen. Wie vereinbart sich dies mit dem Beschluss des Koalitionsausschusses über eine Erhöhung der Kostenobergrenze für IFG-Anfragen sowie einer Ausweitung der Ausnahmetatbestände? Inwiefern stärken diese Maßnahmen aus Ihrer Sicht die Transparenz?
Sie schrieben außerdem, der Bundestag sei den Bürgerinnen und Bürgern rechenschaftspflichtig. Gilt diese Rechenschaftspflicht auch gegenüber zivilgesellschaftlichen Organisationen wie Vereinen, Verbänden, die staatliches Handeln mithilfe des IFG kontrollieren? Da deren Möglichkeiten zur Antragstellung eingeschränkt werden sollen: Wie passt das zu einer stärkeren demokratischen Kontrolle?
Ist es angesichts sinkenden Vertrauens in politische Institutionen sinnvoll kollektive, zentral organisierte Anfragen einzuschränken? Welche Auswirkungen erwarten Sie auf die demokratische Kontrolle staatlichen Handelns?
