Ich halte die Grundrichtung einer moderaten und langfristig planbaren Kopplung an die Lebenserwartung für vertretbar.
Sollten solche Einschränkungen geltend gemacht werden, müssen sie nachvollziehbar begründet werden und dürfen nicht dazu führen, dass die vom Gesetzgeber geschaffenen Möglichkeiten dauerhaft leer laufen.
Ich kann nachvollziehen, dass die Entscheidung unter anderem für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine belastende Entwicklung darstellt. Zugleich bitte ich um Verständnis dafür, dass die Politik die Entscheidung der gesetzlich beauftragten gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen respektiert.
Obwohl wir kontinuierlich an Verbesserungen arbeiten, ist es wichtig zu betonen, dass es keine kurzfristige, einmalige Maßnahme gibt, die „unsere Verwundbarkeit im Internet sofort beendet“. Sicherheit im Netz ist ein fortlaufender Prozess. Er erfordert technische Maßnahmen, rechtliche Anpassungen, internationale Zusammenarbeit und auch die Sensibilisierung aller Nutzerinnen und Nutzer.
