Bei der Vereinbarung des Koalitionsausschusses handelt es sich bislang um einen politischen Arbeitsauftrag, nicht um einen ausformulierten Gesetzentwurf.
Ihr Ärger ist nachvollziehbar. Neue gesetzliche Möglichkeiten helfen den Bürgerinnen und Bürgern wenig, wenn sie wegen fehlender digitaler Prozesse, uneinheitlicher Vorgaben oder zusätzlicher Kosten faktisch kaum genutzt werden können.
Sie sprechen einen wichtigen Zielkonflikt an. Staatliches Handeln muss transparent und kontrollierbar bleiben. Zugleich müssen sensible Informationen geschützt und Verwaltungsverfahren so ausgestaltet werden, dass Behörden ihre eigentlichen Aufgaben zuverlässig erfüllen können.
Ich halte die Grundrichtung einer moderaten und langfristig planbaren Kopplung an die Lebenserwartung für vertretbar.
Sollten solche Einschränkungen geltend gemacht werden, müssen sie nachvollziehbar begründet werden und dürfen nicht dazu führen, dass die vom Gesetzgeber geschaffenen Möglichkeiten dauerhaft leer laufen.
Ich kann nachvollziehen, dass die Entscheidung unter anderem für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine belastende Entwicklung darstellt. Zugleich bitte ich um Verständnis dafür, dass die Politik die Entscheidung der gesetzlich beauftragten gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen respektiert.
